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Eintragung freiwillig

Organspende-Register startet am 18. März

Das geplante Organspende-Register soll nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) im März online gehen. Es werde den Organspende-Mangel nicht sofort beheben, sei aber ein wichtiger Schritt nach vorn. «Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln», sagte Lauterbach.
dpa
19.02.2024  07:50 Uhr

«Das digitale Organspende-Register wird am 18. März nun endlich an den Start gehen», sagte der SPD-Politiker der «Rheinischen Post». Die Einführung des Registers hatte sich mehrfach verzögert – es war 2020 beschlossen worden. In dem Register soll man Erklärungen zu seiner Organspendebereitschaft online speichern können. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warnte am Sonntag, dass nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreichen dürfe. Zugleich kritisierte er, dass kaum ein Pass- oder Bürgeramt in der Lage sei, dem «rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen». Ebenso fehlten die digitalen Anschlüsse zum Register. «Der Streit ums Geld überlagert alles. Die Regierungschefs der Länder sind aufgefordert, jetzt einen verbindlichen Deutschlandfahrplan für die Anbindung des Online-Organspenderegisters in den Städten und Gemeinden festzulegen», sagte Brysch der dpa.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation ist Deutschland im internationalen Vergleich Schlusslicht bei der Organspende. Es bestehe ein erheblicher Mangel an Spenderorganen. Mitte Januar warteten demnach rund 8400 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor.

Lauterbach sprach sich erneut für die Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Diese sei «der einzige Weg, den Mangel wirklich zu beheben». Damit wäre für die Organentnahme nicht mehr die Zustimmung des Betroffenen oder eines engen Angehörigen beziehungsweise eines Bevollmächtigten erforderlich wie bei der aktuell geltenden erweiterten Zustimmungslösung. Vielmehr gälte grundsätzlich jeder Mensch als Organspender, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen, oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach seinem Tod.

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