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Petitionsausschuss

Opt-in ist bei der ePA keine Option

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle Bürger automatisch angelegt, sofern sie nicht widersprechen. An diesem sogenannten Opt-out-Modell hält der Petitionsausschuss fest. Die Petentin hatte für ein Opt-in-Verfahren plädiert, nach dem jeder ausdrücklich zustimmen muss.
Cornelia Dölger
09.07.2025  15:30 Uhr

Der Bundestag möge das Petitionsverfahren abschließen, beschloss der Ausschuss heute mehrheitlich mit den Stimmen von Union und SPD. Dafür, dass sich die Abgeordneten mit der Forderung der Petentin beschäftigen, die ePA nur per Opt-in-Lösung anzulegen, also nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen, gebe es keinen Grund. 

Die Petentin hatte bei ihrer Forderung den Vergleich zur Organspenderegelung in Deutschland gezogen. Ihr war unverständlich, warum der Bundestag bei diesem sensiblen Thema die Widerspruchslösung abgelehnt habe, diese aber bei der ePA mit »intimen medizinischen Daten« eingeführt werden solle. Dies sei nicht akzeptabel. Kritik übte sie auch daran, dass nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) Forschern und anderen Nutzern Zugang zu diesen Daten gegeben werden solle. 

Die Ausschussmitglieder stellten die Potenziale heraus, die in der breiten Nutzung der ePA lägen. Allen Versicherten werde eine ePA bereitgestellt, »es sei denn, sie widersprechen«, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Damit schließe Deutschland zu den Standards in anderen europäischen Ländern wie Österreich oder Frankreich auf. Den Versicherten stünden jederzeit Widerspruchsmöglichkeiten zur Verfügung.

ePA soll Versorgung unterstützen

Durch die Opt-out-Lösung ergäben sich mehr Möglichkeiten, Daten zu generieren, wodurch die Datengrundlage für medizinische Therapieentscheidungen verbessert werde. Die ePA solle vermehrt die  Versorgung unterstützen. 

Leistungserbringer, die Patienten behandeln, könnten auf die Daten zugreifen und die ePA mit Daten füllen, wobei die ärztliche Schweigepflicht aber nicht berührt werde. Der Kreis der Zugriffsberechtigten sei aber begrenzt, was dem Schutzbedürfnis der sensiblen Gesundheitsdaten Rechnung trage. Beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) erfolge zudem keine Freigabe von Daten, sondern es würden anonymisierte oder pseudonymisierte Daten verwendet.

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