Online-Selbsthilfe bei Bulimie und Binge-Eating |
Laura Rudolph |
14.02.2023 18:00 Uhr |
Zwei neue Webprogramme sollen Menschen mit Bulimie oder einer Binge-Eating-Störung Hilfe zur Selbsthilfe leisten. / Foto: Getty Images/shurkin_son
Exzessive Essanfälle, die langfristig häufig zu Übergewicht und Adipositas führen – die Binge-Eating-Störung kann die Lebensqualität der Betroffenen deutlich verschlechtern. Bei der Bulimie, auch Ess-Brech-Sucht genannt, wechseln sich Heißhungeranfälle mit selbst ausgelöstem Erbrechen ab. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erkranken schätzungsweise 2,8 Prozent der Frauen und Mädchen im Laufe ihres Lebens an einer Binge-Eating-Störung und 1,9 Prozent an Bulimie. Bei Jungen und Männern sind es etwa 1 Prozent beziehungsweise 0,6 Prozent. Magersucht (Anorexia nervosa) ist mit einer Lebenszeitprävalenz von 1,4 Prozent bei Mädchen und und 0,2 Prozent bei Jungen und Männern seltener als die beiden anderen genannten Essstörungen.
Um den Betroffenen eine Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand zu geben, hat die Firma Selfapy aus Berlin zwei jeweils auf das Krankheitsbild abgestimmte psychologische Online-Kurse konzipiert: »Selfapys Online-Kurs bei Binge-Eating-Störung« und »Selfapys Online-Kurs bei Bulimia Nervosa«. Beide Kurse sind CE-zertifizierte Medizinprodukte der Risikoklasse I. Sie sind analog aufgebaut, dauern jeweils zwölf Wochen und richten sich an erwachsene Patienten zwischen 18 und 65 Jahren. Die beiden Webanwendungen wurden Anfang Januar vorerst vorläufig ins Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen.
Beide Kurse sind »moderne Hilfsmittel zur selbstständigen Durchführung von etablierten Selbsthilfe-Therapiemethoden in unkritischen Phasen«, heißt es in der Beschreibung auf der BfArM-Seite. Die Webprogramme seien als Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatz oder aber als alleinstehende Therapie zu verstehen. Die Einordung basiert auf den jeweiligen Studien zur Bewertung der Programme: Deren Probanden erhielten darin neben der DiGA keine weitere psychotherapeutische oder pharmakologische Behandlung ihrer Essstörung.
Generell ist jedoch bei Essstörungen eine ärztliche oder psychotherapeutische Begleitung anzuraten. Liegen akute Suizidalität oder andere Gründe, die gegen eine Selbsthilfetherapie sprechen, oder ein Body-Mass-Index (BMI) unter 18,5 kg/m² vor, dürfen die Programme nicht angewendet werden. Ebenso sind die Webanwendungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kontraindiziert.
Beide Kurse basieren auf den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. Sie vermitteln Selbsthilfestrategien mittels Videos, Audios und Texten. Sie bieten zudem umfassende Informationen über die jeweilige Essstörung.
Um gegen eine Essstörung anzugehen, ist es wichtig, die erlernten Methoden und Selbsthilfestrategien langfristig umzusetzen. Transferaufgaben sollen dabei helfen, die erworbenen Erkenntnisse in den Alltag zu integrieren. In verschiedenen Lektionen lernen die Kursteilnehmer, die Ursachen hinter ihrer Erkrankung zu erkennen und zu verstehen, ihr Essverhalten bewusster wahrzunehmen, dieses zu steuern sowie ihre Emotionen zu regulieren. Weiterhin finden sich etwa Methoden zur Stressregulation, zur Entwicklung eines guten Selbstwertgefühls sowie Übungen für mehr Achtsamkeit.
Die Inhalte der Webanwendungen werden individuell auf die Kursteilnehmer angepasst. Über validierte Fragebögen können diese ihre Symptome erfassen und dokumentieren. Zudem können sie Arbeitsblätter und Modulzusammenfassungen als PDF-Datei herunterladen. Auch lässt sich ein Psychologe über das Programm kontaktieren; dieser führt jedoch keine therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen durch. Verschlechtern sich die Symptome der Essstörung akut, registriert dies die Anwendung und weist die Kursteilnehmerin darauf hin.
Für beide Programme empfiehlt sich eine Nutzung über mindestens 90 Tage. Dies entspricht einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Verordnung. Bei Bedarf kann eine erneute Verordnung über weitere 90 Tage erfolgen.