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13.10. DAG fordert Arbeitsplatz ohne Rauch
Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) hat sich für den
gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf einen rauchfreien
Arbeitsplatz ausgesprochen. "Nach neuen medizinischen
Untersuchungen haben Menschen, die 10 bis 15 Jahre in stark
verrauchten Räumen arbeiten, ein fast doppelt so hohes
Lungenkrebsrisiko wie nicht oder nur gering Belastete", erklärte
DAG-Bundesvorstandsmitglied Lutz Freitag am Sonntag in Hamburg.
Ein Nichtraucherschutzgesetz müsse die Arbeit der Betriebsräte
rechtlich abstützen, die dem Passivrauchen am Arbeitsplatz in den
letzten Jahren erfolgreich den Kampf angesagt hätten. Ein im
Bundestag eingebrachtes Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ist
quer durch alle Fraktionen umstritten.
13.10. In Schwangerschaft auf Alkohol verzichten
Alkohol ist die häufigste nichtgenetische Ursache einer
geistigen Entwicklungsverzögerung beim Kind. Daß Alkhol in der
Schwangerschaft tabu sein sollte, hat sich anscheinend immer noch
nicht herumgesprochen: Denn immerhin kommen jedes Jahr 2200
Kinder in der Bundesrepublik mit dem Vollbild einer
Alkoholembryopathie zur Welt, nannte Professor Dr. Hermann Löser,
Universitätsklinik Münster, auf einer Fortbildungsveranstaltung
für Ärzte und Pharmazeuten Zahlen. Hinzu kommen noch tausende von
Kindern mit Alkoholeffekten, die ohne sichtbare Veränderungen wie
Hirnleistungsschwächen, Lern- oder Verhaltensstörungen
aufwachsen. Studien haben ergeben, daß die Mütter entweder
alkoholabhängig sind, episodenhaft exzessiv oder auch gewöhnlich
trinken. Eine Dosis, in der Alkohol noch sicher verträglich ist,
ist bis heute nicht bekannt. Selbst ein durchschnittlicher
täglicher Konsum von nur 15 Gramm reinen Alkohols hält Löser "für
nicht unschädlich". Nach Löser ist also selbst "das Gläschen in
Ehren" tabu. Die Alkoholmenge wirke sich bei jeder Frau anders
aus. Der Schweregrad einer Hirnfunktionsstörung beim Kind
korreliere nicht linear mit der genossenen Alkohlmenge.
Zahlreiche andere Faktoren spielen mithinein: zelluläre und
metabolische Anpassungsmechanismen, Alter der Mutter, Trinkdauer
oder Ernährungszustand. Im übrigen hat Nikotin einen additiven
Effekt.
13.10. Grüne lehnen Gentechnik auch in Medizin ab
Für die Grünen ist die Gentechnik grundsätzlich tabu, das gilt
auch für deren Einsatz in der Medizin. "Das reduzierte
biologisch-mechanische Menschenbild der Gentechnik gefährdet die
grundlegenden Werte der Demokratie, die Menschenwürde und das
Recht auf körperliche Unversehrtheit", hieß es in einer
veröffentlichten Erklärung von Bündnis 90/Die Grünen anläßlich
eines dreitägigen Kongresses zur Gen-Medizin in Berlin. Die
bevorzugte Förderung alternativer Konzepte in der Medizin bleibe
das Ziel grüner Gesundheitspolitik. In der Medizin gebe es
vielversprechende Konzepte, die ohne Gentechnik auskämen, hieß
es. Dazu gehören nach Ansicht der Grünen alle Ansätze,
Krankheiten im sozialen Kontext zu untersuchen ebenso wie
Verfahren der Naturheilkunde. Auch bei der Ursachenforschung und
der Umweltmedizin gebe es Nachholbedarf. Die Grünen forderten
zudem höhere Sicherheitsstandards in der Gentechnik sowie ein
umfassendes Verbot der Patentierung von Genen.
10.10. Virologen: Hepatitis B ist ausrottbar
Hepatitis B kann nach Ansicht von Virologen ausgerottet werden.
Voraussetzung sei eine "Durchimpfung" von mindestens 80 Prozent
der Bevölkerung, sagte Hans Wilhelm Doerr, Präsident der
Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten, bei
einer Konferenz in Berlin. Ab sofort werden Säuglinge in
Deutschland routinemäßig gegen den Hepatitis-B-Virus geimpft. Bei
den Erwachsenen sollten sich unbedingt medizinisches Personal,
Prostituierte und Fernreisende impfen lassen, sagte er. In
Deutschland tragen etwa 0,5 bis 1 Prozent der Bevölkerung das
Virus.
10.10. Berufsgerichtsverfahren gegen Ellis Huber
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat bei der
Berliner Ärztekammer ein Berufsgerichtsverfahren gegen
Kammerpräsident Ellis Huber beantragt. Begründet wird der Antrag
mit Äußerungen Hubers in mehreren Interviews. Er hatte einem Teil
der Berliner niedergelassenen Ärzte vorgeworfen, sie würden bei
der Honorarabrechnung mogeln. Nach Ansicht der KV schädigt Huber
damit das Ansehen der Ärzteschaft. Huber warf der KV in einer
Stellungnahme vor, sie wolle offenbar mit dem Verfahren "die
Profiteure des jetzigen Systems schützen". Nach Huber
benachteilige ein ungerechtes und verwirrendes Honorarsystem die
gewissenhaft arbeitenden Ärzte und begünstige die
Abrechnungskünstler. Die Sprecherin der Ärztekammer zeigte sich
"sehr überrascht über den scharfen Kurs der KV". Der Beschluß der
KV, gegen Huber berufsrechtlich vorzugehen, sei politisch
brisant, weil die Kammer gegen ihren eigenen Präsidenten
ermitteln müsse. Huber präzisierte unterdessen in einem Brief an
den KV-Vorsitzenden Manfred Richter-Reichhelm, daß zehn bis 20
Prozent der Kassenärzte vom Honorarverteilungssystem korrumpiert
würden.
10.10. Brustkrebs Folge von Hormonsubstitution
Eine Hormonbehandlung in den Wechseljahren erhöht einer neuen
Studie zufolge das Brustkrebsrisiko. Das berichtet das britische
Medizinjournal "Lancet" (Bd. 350, S. 1047). Das relative Risiko
steige pro Jahr der Hormoneinnahme um 2,3 Prozent. Nach
fünfjähriger oder längerer Therapie sei es im Durchschnitt rund
ein Drittel größer als bei Frauen nach den Wechseljahren, die
keine Hormone einnehmen. In der Gruppe der untersuchten Frauen
habe die durchschnittliche Einnahmezeit elf Jahre betragen. Fünf
Jahre nach Absetzen der Hormone habe sich das Risiko wieder dem
von Frauen angeglichen, die keine Hormone genommen hatten. In
Europa und den USA gebe es bei 50- bis 70jährigen Frauen ohne
Hormonbehandlung etwa 45 Fälle von Brustkrebserkrankungen auf
1000 Frauen, heißt es in der Studie, die unter der Leitung von
Professor Dr. Valerie Beral vom Imperial Cancer Research Fund in
Oxford durchgeführt wurde. Die Wissenschaftler vermuten, daß
Hormontherapien positive Auswirkungen der Menopause wie ein
vermindertes Brustkrebsrisiko verhindern. Dem stehen jedoch die
gesundheitlichen Vorteile für Herz und Knochen gegenüber.
08.10. Forscher warnen vor neuer Grippe-Epidemie
Nach dem Fund eines unbekannten Grippeerregers warnen
Wissenschaftler vor einer möglichen neuen Epidemie. In den
Atemwegen eines im Mai in Hong Kong gestorbenen dreijährigen
Kindes entdeckte eine internationale Forschergruppe Grippeviren
vom Typ A, die bislang unbekannt waren und nun von dem Team
analysiert werden, berichtet die jüngste Ausgabe des britischen
Wissenschaftsjournals Nature (Bd. 389, Nr. 6651, S. 554). Nach
der Zusammensetzung seiner Außenhülle bezeichnen die
Wissenschaftler das neue Virus als H5N1-Stamm. Die Forscher unter
Leitung von Albert Osterhaus, Erasmus-Universität Rotterdam,
betonen, daß derartige Neukombinationen in der Vergangenheit
mehrmals zu schweren, weltweiten Epidemien geführt haben.
Darunter 1918 die Spanische Grippe (Stamm H1N1), 1957 die
Asiatische Grippe (H2N2) und 1968 die Hong-Kong-Grippe (H3N2).
Jede dieser drei großen Epidemien forderte Millionen von
Todesopfern. Ob der neue H5NI-Stamm ebenfalls derartige
Auswirkungen haben wird, lasse sich noch nicht sagen. Die
Wissenschaftler fordern deshalb eine intensive weitere
Beobachtung durch die WHO.
08.10. Ausschuß berät Nichtraucherschutzgesetz
Eine breite Mehrheit der geladenen Sachverständigen sprach sich
bei einem Hearing des Bundestagsgesundheitsausschusses für einen
wirksamen Nichtraucherschutz auf gesetzlicher Basis aus.
Zahlreiche Mediziner wiesen dabei auf die negativen Konsequenzen
des Passivrauchens für die Betroffenen hin. Schon wer nur
gelegentlich einer Tabak-Exposition ausgesetzt sei, habe bereits
ein um rund 60 Prozent höheres Herzinfarkt-Risiko zu tragen.
Besonders bedroht sei die Gesundheit von Schwangeren sowie
Kindern und Jugendlichen. Einzelne Wissenschaftler vertraten dazu
im Gegensatz allerdings die Meinung, es gebe keine
wissenschaftlich fundierten Beweise für Zusammenhänge zwischen
einzelnen Krankheiten und dem Passivrauchen. Auch Vertreter der
Tabakindustrie widersprachen dem Ruf der Mediziner nach einem
wirksamen Nichtraucherschutz. Derzeit liegen dem Bundestag dazu
zwei Gesetz-Entwürfe vor. Über sie will das Parlament noch in
dieser Legislaturperiode entscheiden.
08.10. Stada geht an die Börse
Vom 29. Oktober an werden die Aktien der Stada Arzneimittel AG
im amtlichen Handel der Wertpapierbörsen in Frankfurt und
Düsseldorf notiert. Das gab Hartmut Retzlaff,
Vorstandsvorsitzender der Stada Arzneimittel AG, auf einer
Pressekonferenz in Frankfurt bekannt. Durch den Gang an die
Börse schaffen wir ein solides Fundament für das weitere Wachstum
des Stada-Konzerns sowohl in Deutschland als auch international
und erhöhen gleichzeitig die Attraktivität unserer Aktie", sagte
Retzlaff. Durch die Emission neuer stimmrechtsloser Vorzugsaktien
wird das Kapital der Aktiengesellschaft um nominal 16,75
Millionen DM auf 67 Millionen DM erhöht. Darüberhinaus werden
Optionsscheine auf stimmrechtslose Vorzugsaktien mit einer
Laufzeit bis zum Jahr 2002 ausgegeben. Insgesamt wird das
Bankenkonsortium unter der Führung von Trinkaus & Burkhardt
335.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Preis von 302 DM bei
einem Nennwert von je 50 DM sowie 215.000 Optionsscheine zum
Preis von 45 DM ausgeben.Vom 10. Oktober an können die bisherigen
Stada-Aktionäre Vorzugsaktien im Bezugsverhältnis drei zu eins
sowie Optionsscheine im Verhältnis fünf zu eins zeichnen. Die
Bezugsfrist für Neuaktionäre beginnt am 22. Oktober und endet am
24. Oktober. Die Stada erwartet eine hohe Nachfrage nach den
neuen Vorzugsaktien und Optionsscheinen. Zur Zeit sind etwa
11.000 Aktionäre - davon 80 Prozent Apotheker und Ärzte - im
Besitz von über einer Million vinkulierter Namensaktien. Für alle
an Stada-Aktien Interessierten gibt es eine kostenlose
Info-Hotline unter der Nummer 0130-726825.
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