
PZ +++ Nachrichten +++
08.09. Diätpillen-Prozeß hat begonnen
Nach zweijährigen Ermittlungen hat am Montag in Köln der
sogenannte Schlankheitspillen-Prozeß gegen den Euskirchener Arzt
Reinhard Jansen und zwei Apotheker aus dem Rheinland begonnen.
Dem Arzt werden 13.902 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
vorgeworfen. Fast fünf Jahre lang soll er Rezepturen für
gesundheitsgefährdende Schlankheitskapseln ausgestellt haben. Die
Ermittlungsbehörde hatte zunächst vermutet, durch die Präparate
seien mindestens zwei Patientinnen zu Tode gekommen. Zwischen der
Verschreibung der Pillen und dem Tod der beiden Frauen ließ sich
jedoch kein direkter Zusammenhang herstellen. Die beiden
Apotheker, die die Präparate hergestellt und an Jansens Patienten
verkauft haben, müssen sich zudem wegen der Herstellung von
Diätkapseln für den belgischen Diätarzt Ivan Coesens vor Gericht
verantworten. Coesens war nach Beginn der Ermittlungen in Sommer
1995 untergetaucht. Die Apotheker sollen mit den Diätpillen einen
Jahresumsatz von rund einer Million Mark erzielt haben. Einer der
beiden Apotheker bestritt am Montag die gesundheitsgefährdende
Wirkung der Kapseln.
08.09. Kanada: Apotheker im Pharmanet
Während in Deutschland noch über die Vernetzung und die
Erfassung der Patientendaten kontrovers diskutiert wird, hat in
Kanada die Zukunft bereits begonnen, wie auf dem 57. Weltkongress
der FIP in Vancouver deutlich wurde. Seit zwei Jahren sind in
Britisch Kolumbien die Apotheken mit den Versicherungen via
Computer im "Pharmanet" vernetzt. Alle Verschreibungen sind dort
unter einem Patientenprofil abgelegt mit dem Ziel, das Risiko von
Nebenwirkungen oder Interaktionen zu minimieren. Jede Apotheke
hat die Möglichkeit, wenn der Versicherte mit einer Verschreibung
in die Apotheke kommt, über die persönliche Kennkarte des
Patienten aus der zentralen Datenbank, die übrigens von der
Regierung finanziert wurde, das spezielle Patientenprofil auf
sein System zu laden. Mit der Vernetzung soll auch der
Arzneimittelmißbrauch unterbunden werden. Nach Auskunft der
Apotheken hat sich dieses System bereits bewährt, nicht nur, weil
die Bezahlung der Arzneimittel unmittelbar erfolgt, sondern weil
bei den Patienten eine größere Arzneimittelsicherheit und
Zufriedenheit erreicht wurde.. Bedenken zum Datenschutz, die
bisher in Deutschland die umfassende Vernetzung der
Patientendaten verhindern, spielen in Kanada offensichtlich kaum
eine Rolle. Hauptziel sei es, die Arzneimittelsicherheit für den
Patienten zu erhöhen.
05.09. NOHIV geht gegen Aids-Test-Verbot vor
Gegen das Auslieferungsverbot des Aids-Heimtests "NOHIV logic"
hat die Vertriebsfirma NOHIV beim Verwaltungsgericht Gießen einen
Eilantrag eingereicht. Das teilte der Sprecher der in Staufenberg
bei Gießen ansässigen Firma, Joachim Heinze, am Freitag mit. Vom
Verwaltungsgericht war keine Bestätigung zu erhalten, da die
Geschäftstelle bereits für das Wochenende geschlossen hatte.
NOHIV-Vizepräsident Wolfgang Buttgereit hatte bereits nach dem
Auslieferungsverbot des Hessischen Gesundheitsministeriums am 28.
August erklärt, die Firma habe Rechtsmittel eingelegt, Laut
Heinze mußte der Antrag allerdings sorgfältig formuliert werden
und sei deshalb erst jetzt an das Gericht gefaxt worden. Er ziele
auf die Klärung der strittigen Frage der vom Ministerium
behaupteten Zulassungspflicht des Tests ab. Diese Pflicht wird
von NOHIV bestritten, Der von der kanadischen Firma Pace
entwickelte Heimtest beruhe auf synthetischen Antikörpern. Er sei
deshalb, so die Argumentation der Firma, nach dem deutschen
Arzneimittelgesetz nicht zulassungspflichtig. Ursprünglich hatte
der deutsche Pace-Vertriebspartner NOHIV den Heimtest ab dem 1.
September auf den Markt bringen wollen. Er sollte rezeptfrei in
den Apotheken verkauft werden. Die zentrale Stelle für die
Zulassung von Aids-Tests, das Paul-Ehrlich-Institut im
südhessischen Langen, hatte dagegen ein Auslieferungsverbot von
"NOHIV logic" gefordert. Die Zuverlässigkeit eines solchen Tests
sei fraglich, das Verfahren wegen möglicher Anwendungsfehler sehr
unsicher. Dieser Auffassung hatte sich das Hessische
Gesundheitsministerium angeschlossen und die Auslieferung des
Tests für die rezeptfreie Vermarktung untersagt.
05.09. Roggenbrot gegen Kolonkrebs
Epidemiologische Studien sprechen für eine schützende Wirkung
ballaststoffreicher Kost gegen Dickdarmkrebs. Wie der Mechanismus
der präventiven Wirkung aussehen könnte, wird nach und nach
aufgedeckt. Der unlösliche Anteil der Ballaststoffe sorgt für ein
höheres Stuhlvolumen, vermindert die Transitzeit und verkürzt
damit die Kontaktzeit fäkaler toxischer Verbindungen mit der
Mukosa. Die lösliche Fraktion der Faserstoffe (beim Roggenbrot im
Vergleich zu anderen Brotsorten relativ hoch) wird durch
Fermentation in kurzkettige Fettsäuren wie Essig-, Propion- und
Buttersäure überführt. Dabei "könnte Butyrat eine Schlüsselrolle
bei Dickdarmkrebs spielen", sagte Professor Dr. Walter Feldheim,
Institut für Humanernährung und Lebensmittelkunde, Universität
Kiel, auf einer vom Nordisk Industrifond unterstützten
Veranstaltung. Butyrat ist an Teilung und Differenzierung der
Mukosazellen des Dickdarms beteiligt und könnte daher einen
Schutzfaktor gegen Kolonkrebs darstellen.
05.09. Zeitung: Krankenkassen machen Schulden
Einige Krankenkassen in Ostdeutschland und Berlin finanzieren
nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung"
(Freitagsausgabe) einen Teil ihrer Ausgaben rechtswidrig über
Kredite. Die betroffenen Kassen, darunter die Berliner Allgemeine
Ortskrankenkasse (AOK) sowie Betriebskrankenkassen, hätten keine
gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen mehr, sondern hohe
Schulden. Mittlerweile seien insgesamt Schulden der ostdeutschen
Krankenkassen von mehr als 1,14 Milliarden Mark aufgelaufen. Nach
Informationen der Zeitung hat der zuständige Abteilungsleiter im
Gesundheitsministerium, Manfred Zipperer, alle Arbeits- und
Sozialministerien in den neuen Ländern in einem Brief darauf
hingewiesen, daß eine Kreditfinanzierung laufender Ausgaben
"rechtlich nicht zulässig ist". Zipperer verlangt dem
Zeitungsbericht zufolge ein Einschreiten der ostdeutschen
Landesaufsichtsbehörden.
04.09. Experten fordern mehr Sicherheit von Blut
Blut und Blutprodukte sind nach Einschätzung von Experten in
Deutschland so sicher wie noch nie. Das Risiko, durch Blut oder
Blutprodukte Infektionserreger auf Patienten zu übertragen, sei
erheblich verringert worden, stellte Reinhard Kasper vom
Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag in Frankfurt fest. "Es
besteht aber immer noch ein, wenn auch geringes, Restrisiko",
sagte der Experte für Arzneimittel in einer wissenschaftlichen
Fortbildungstagung. Auch menschliches Fehlverhalten bedeute ein
nicht auszuschließendes Restrisiko. Deshalb sollten neue
Testverfahren und qualitätssichernde Maßnahmen erprobt sowie der
Grad der Selbstversorgung verbessert werden. "Es muß ein
gesundheitspolitisches Ziel sein, zu einer nationalen
Selbstversorgung mit Blut und Blutprodukten zu kommen". Damit
könnte eine Unabhängigkeit von Importen aus Drittländern erreicht
werden, in denen unvorhergesehene Epidemien auftreten. Auch das
Paul-Ehrlich-Institut in Langen bei Frankfurt verlangt einen
höheren Standard bei Blutimporten aus Drittländern und eine
Senkung des Verbrauchs von Blutprodukten.
03.09. AK Nordrhein: Mattenklotz wiedergewählt
Der Duisburger Apotheker Karl-Rudolf Mattenklotz ist in seinem
Amt als Präsident der Apothekerkammer Nordrhein bestätigt worden.
Auf der konstitutionierenden Sitzung der Delegiertenversammlung
am 3. September in Neuss erhielt Mattenklotz 71 von 114
abgegebenen Stimmen. Für den Duisburger Apotheker beginnt damit
die zweite Legislaturperiode als Kammerpräsident. Zum
Vize-Präsidenten wurde Harald Schmitz, Mühlheim an der Ruhr,
gewählt. Er erhielt ebenfalls 71 Ja-Stimmen.
03.09. Rituximab zur Therapie von Lymphdrüsenkrebs
Einen neuen Ansatz zur Therapie maligner Lymphome verspricht
der monoklonale Antikörper Ritubimax. In den USA ist mit einer
Zulassung zur Behandlung von Patienten mit einem niedrig-malignen
Non Hodgkin-Lymphom (Lymphdrüsenkrebs) noch 1997 zu rechnen. In
Deutschland ist die Einführung Mitte 1998 geplant. Rituximab
bindet spezifisch an das auf nahezu allen reifen B-Zellen
vorhandene CD20 Antigen. Es bindet menschliches Komplement,
bewirkt dadurch die komplementvermittelte Zytolyse menschlicher
B-Zellen und induziert in B-Zellen den Zelltod, die sogenannte
Apoptose. Bei verschiedenen Krebserkrankungen des Blutsystems
sind diese B-Zellen entartet. Durch die spezifische Bindung des
anti-CD 20-Antikörpers Rituximab an die reifen B-Zellen werden
diese ganz gezielt erreicht und zerstört.
03.09. Zulassungserweiterung für Stavudin
Die europäische Zulassungsbehörde EMEA hat den
Reverse-Transkriptase-Hemmer Stavudin (d4T) jetzt auch zur
First-line-Therapie bei HIV-infizierten Erwachsenen sowie bei
infizierten Kindern ab drei Monaten zugelassen. Damit kann das
Präparat zur primären Kombinationstherapie eingesetzt werden, die
in der Regel aus zwei Nukleosidanaloga und einem Proteasehemmer
besteht. Den vorliegenden Daten zufolge erwies sich d4T als gut
verträgliches Basismedikament, teilt der Hersteller Bristol-Myers
Squibb in einer Pressenotiz mit. Die Zulassungserweiterung gehe
auf die gute klinische Wirksamkeit von d4T und das günstige
Resistenzprofil einschließlich geringer Kreuzresistenz zu anderen
AIDS-Medikamenten zurück, heißt es weiter. In den aktualisierten
US-Therapierichtlinien seien d4T-haltige Basiskombinationen
bereits Standard. Als vorteilhaft wird auch die nur zweimal
täglich erforderliche Gabe einer Kapsel Stavudin gewertet.
03.09. Mißstände in italienischen Apotheken
Eine Untersuchung, die die Verbraucherorganisation Salutest
kürzlich veröffentlichte, hat Mißstände bei der Beratung und der
Abgabe von Arzneimitteln in italienischen Apotheken aufgedeckt.
Apotheker gaben Medikamente ab, ohne weitere Fragen zu stellen
oder Hinweise zur Anwendung und zu Risiken zu geben. In einigen
Fällen wurden verschreibungspflichtige Medikamente verkauft, ohne
daß der Kunde ein Rezept vorweisen konnte. Für den Patienten war
es beim Aufsuchen der Apotheke oft nicht klar, ob es sich bei der
ihn beratenden Person um einen approbierten Apotheker oder um
eine Hilfskraft handelte. Nur etwa drei Viertel der Personen
hinter dem Handverkaufstisch waren durch ihren weißen Kittel und
eine Anstecknadel der Apothekerkammer als Apotheker erkenntlich,
wie es gesetzlich vorgesehen ist. Die Untersuchung wurde anhand
genau festgelegter Fragemuster in 145 Apotheken durchgeführt.
Dabei ging es um gesundheitliche Störungen wie Verstopfung,
Schmerzen und grippale Infekte. Die Beurteilung der Beratung
erfolgte anhand von Expertenmeinungen und aktueller
wissenschaftlicher Literatur.
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