Ohne Abschluss als Apotheker gearbeitet |
Cornelia Dölger |
28.05.2025 15:52 Uhr |
Ein Mann aus Wien soll über Jahre ohne Studienabschluss als Apotheker gearbeitet haben. / © Adobe Stock/Alexander
Unter der Schlagzeile »Skandal! Fake-Apotheker verkaufte jahrelang Medikamente« machte das österreichische Boulevard-Portal »Heute« mit der Geschichte um einen jungen Mann in Österreich auf, der offenbar mehr als acht Jahre mit gefälschtem Zeugnis als Apotheker arbeitete. Obendrein engagierte er sich demnach in der Standespolitik. Bis in den Vorstand der österreichischen Apothekerkammer und des VAAÖ (Verband Angestellter Apotheker Österreich) soll er es gebracht haben, soll zudem Präsident der Austrian Young Pharmacists (AYP) gewesen sein.
Bevor die Fälschung aufflog, soll sich der »selbsternannte Apotheker« mit sechs Studienabschlüssen gerühmt und in gleich drei Apotheken gearbeitet haben. »Nebenbei« war er laut dem Bericht auch noch Fachautor in Branchenzeitschriften, betrieb eine Motorradwerkstatt und spielte Gitarre. Zumindest seine beruflichen Umtriebe dürften mit seinem Auffliegen beendet sein: Dem Mann sei die Berufsberechtigung entzogen worden, berichten »Heute« und weitere Medien.
Zentrale Inhalte der blumigen Berichte bestätigte die Apothekerkammer Österreich auf PZ-Anfrage. Demnach hat der Wiener sein Pharmaziestudium nie ordnungsgemäß abgeschlossen, darüber habe die Universität Wien die Kammer verständigt. Damit sei die Grundlage der Berufsberechtigung zum Apotheker nicht gegeben. Die Direktion der Apothekerkammer habe dem Mann umgehend die Berufsberechtigung entzogen, damit ende auch die Kammermitgliedschaft.
Der Mann sei in einem persönlichen Gespräch darüber informiert, der Bescheid sei übergeben und der Dienstgeber persönlich und per Mail verständigt worden.
Dass der mutmaßliche Betrüger seinerzeit eine Berufsberechtigung erhalten habe, führt die Kammer auf einen mutmaßlich gefälschten Sponsionsbescheid der Universität Wien aus dem Jahr 2018 zurück. Mit einem solchen Bescheid wird einer Absolventin oder einem Absolventen nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums ein akademischer Grad verliehen. Er ist die formale Grundlage für für die Führung des akademischen Titels.
Die Fälschung sei seinerzeit für die Sachbearbeiter nicht zu erkennen gewesen, heißt es von der Kammer. Die Universität Wien habe in ihrem Verantwortungsbereich alle erforderlichen Maßnahmen angestoßen.
Die Kammer hebt hervor, dass es sich bei dieser »Causa« um »einen bisher einzigartigen Vorfall« handele. »Derartige Täuschungen sind spätestens seit der Verschärfung des Prüfungsprozesses der Apothekerkammer im Zuge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 praktisch auszuschließen.« Und dennoch: Der aktuelle Fall werde zum Anlass genommen, die bestehenden Vereinbarungen mit den Universitäten zu überprüfen und Prüfungsanforderungen gegebenenfalls weiter zu verschärfen.