| Jennifer Evans |
| 27.02.2024 13:30 Uhr |
Auch in Österreich kommen weitere Aufgaben auf die Apotheken vor Ort zu. Die Apothekerschaft begrüßt die meisten Neuerungen. / Foto: Adobe Stock/BreizhAtao
Um Bedarfsspitzen in der Versorgung während akuter Arzneimittelengpässe abzufedern, haben das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Arzneimittel-Vollgroßhandel vor einiger Zeit ein eigenes Wirkstofflager eingerichtet. Diese Vorratskammer beinhaltet alle nötigen Zutaten für gängige Antibiotika sowie Medikamente gegen Erkältungssymptome. »In Phasen mit hohem Bedarf können Apotheken diese Wirkstoffe abrufen und die Versorgung der Bevölkerung durch magistral zubereitete Arzneimittel sicherstellen«, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Im Zuge dessen ist das Entgelt für solche Rezepturarzneimittel um durchschnittlich 50 Prozent gestiegen. »Gestiegene Personal- und Herstellungskosten werden dadurch bestmöglich erstattet und die magistrale Zubereitung vereinfacht«, so das Ministerium weiter. Die entsprechende Arzneitaxen-Verordnung ist seit Anfang des Jahres in Kraft.
Offizinen in Österreich ist es damit nun leichter möglich, im apothekeneigenen Labor diverse Wirk- und Hilfsstoffe miteinander zu kombinieren. Das hilft unter anderem dabei, individuelle Dosierungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen anzufertigen oder besser darauf reagieren zu können, wenn Patienten Unverträglichkeiten auf bestimmte Inhaltsstoffe in Fertigarzneimitteln haben.
Als mittelfristige Maßnahme wird die pharmazeutische Industrie dazu verpflichtet, größere Mengen an kritischen Arzneimitteln einzulagern sowie bereits bestehende Bestände deutlich zu erhöhen. Insgesamt sollen die rund 700 relevanten Medikamente dann den österreichweiten Bedarf über eine Zeitspanne von vier Monaten decken. Dazu zählen nach Angaben des Ministeriums neben Schmerzmitteln, Antibiotika und Präparaten gegen Erkältungssymptome auch Mittel für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen.
Aber noch weitere Reformen kommen auf die Vor-Ort-Apotheken in Österreich zu. Im Zuge einer Gesetznovelle, der ersten Anpassung seit 1984, sollen sie künftig Medikationsanalysen sowie Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchführen, ihre Öffnungszeiten flexibilisieren und leichter Filialen beziehungsweise »ausgelagerte Abgabestellen« gründen können, wie das Gesundheitsministerium bereits Ende des vergangenen Jahres verkündete.
So soll die zulässige Gesamtöffnungszeit von derzeit 48 auf maximal 72 Stunden pro Woche steigen. Mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Angeboten können die Apotheken dann ebenfalls Abgabestellen betreiben, wenn in dem Ort keine Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von einer auf maximal drei erweitert.