Österreich plant bereits Ausbau der E-Akte |
In Österreich werden alle Medikamente, die Ärzte verordnet und Apotheken abgegeben haben, in einer »E-Medikationsliste« 18 Monate lang gespeichert. Damit sollen Wechselwirkungen vermieden werden. / © Getty Images/Luis Alvarez
In Deutschland wird die elektronische Patientenakte (EPA) seit dem 15. Januar in Modellregionen getestet, ab März oder April soll sie bundesweit eingeführt werden. In Österreich hat die schrittweise Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) bereits im Dezember 2015 begonnen, informiert das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Patienten erhalten eine Akte, wenn sie nicht widersprochen haben.
Ab dem Sommer dieses Jahres sollen auch Labor- und Röntgenbefunde in die Akte aufgenommen werden. Das sieht eine Novelle der ELGA-Verordnung vor, die am 25. Januar in Kraft getreten ist.
Nach Angaben des österreichischen Gesundheitsministeriums ist das Portal der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) bereits seit Anfang 2014 in Betrieb. Ende 2015 startete ELGA in öffentlichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in den Jahren 2018 und 2019 auch im niedergelassenen Bereich.
Patienten, die sich in einer Einrichtung behandeln lassen, die mit ELGA arbeitet, können über das Portal ihre Befunde, Medikation und Entlassungsbriefe einsehen. Seit Herbst 2019 steht die ELGA-Funktion »E-Medikation« in den Apotheken flächendeckend zur Verfügung.
Wie die Österreichische Sozialversicherung auf ihrer Website informiert, haben dreiviertel der Bevölkerung bereits ELGA-Kontakt gehabt. Rund 170 stationäre Einrichtungen arbeiten demnach schon in ganz Österreich erfolgreich damit, mehr als 30 Millionen elektronische Befunde sind bereits im Wege von ELGA verfügbar.
Ab Juli 2025 müssen laut der Verordnungs-Novelle niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder in der Elektronischen Gesundheitsakte speichern. Ab 2026 gilt diese Verpflichtung auch für Krankenhäuser. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen. »Die neuen Speicherverpflichtungen sind ein wichtiger Schritt, um ELGA zu einem nützlichen Gesundheitsportal auszubauen«, betonte der österreichische Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
Die Novelle der ELGA-Verordnung ist Teil der umfangreichen Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025. Im Zuge der Gesundheitsreform stellen Bund, Länder und Sozialversicherung jährlich 51 Millionen Euro für die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitssystems zur Verfügung. Ein wichtiges Projekt ist dabei der Ausbau der Elektronischen Gesundheitsakte. Ziel ist, dass Gesundheitsdaten unter höchsten Sicherheitsstandards einfach digital zur Verfügung stehen.