Oberster Datenschützer klärt die häufigsten Fragen |
Ev Tebroke |
22.01.2024 10:30 Uhr |
Seit 2024 kommt das Rezept vom Arzt auf elektronischem Weg in die Apotheke. Datenschutzrechtlich ist dies klar geregelt. / Foto: PZ/Alois Müller
Mit Beginn dieses Jahres wurde das altbekannte rosa Rezept durch das E-Rezept abgelöst. Arztpraxen dürfen nun verschreibungspflichtige Medikamente im Allgemeinen nur noch auf elektronischem Wege verordnen. Obwohl die Neuerung jahrelang angekündigt, erprobt und dazu kommuniziert wurde, wirft die Neuerung bei den Patientinnen und Patienten noch etliche Fragen auf. Viele Menschen sind anscheinend nach wie vor unsicher, was es mit dem E-Rezept auf sich hat und wie dies datenschutzrechtlich geregelt ist. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es jetzt von oberster Stelle in einem FAQ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Bundesbehörde reagiert damit nach eigenen Angaben auf die Fülle an Nachfragen, die dort zur Einführung des E-Rezepts eingegangen sind.
Das E-Rezept, welches derzeit via elektronischer Gesundheitskarte (EGK), Gematik-App oder per Papierausdruck eingelöst werden kann, ist die erste medizinische Pflichtanwendung der Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens, der Telematik-Infrastruktur (TI).
Nutzung und Funktion
Ihre Rechte
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und Aufsicht
Datensicherheit
Darüber hinaus informiert der oberste Datenschützer über seine Rolle beim E-Rezept. Der BfDI berate die Bundesregierung bei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Und er berate auch die Gematik bei der Erstellung der technischen Vorgaben (Spezifikationen) für die Telematik-Infrastruktur. Für die Gematik-App sei der BfDI zuständig, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden. Nicht zuständig sei die Behörde aber für die Verarbeitung der E-Rezepte im zentralen E-Rezept-Speicher, heißt es.
Auch die Rolle der Gematik wird klar umrissen. Diese trage die Gesamtverantwortung für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Neben der Entwicklung und Bereitstellung der Rezept-App als Zugriffsmöglichkeit für Versicherten erarbeite sie auch die technischen Vorgaben für das E-Rezept. Auf Grundlage dieser Spezifikationen habe sie das technische Produkt, also den zentralen E-Rezept-Speicher (E-Rezept-Fachdienst) zugelassen, betreibe diesen aber nicht selbst. Anbieter und Betreiber des E-Rezept-Fachdiensts ist demnach die IBM Deutschland, das den Fachdienst nach Gematik-Vorgaben entwickelt hat.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.