Oberste Finanzprüfer sehen Risiken in Gesundheits-Darlehen |
Cornelia Dölger |
04.09.2025 16:10 Uhr |
Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss seinen Bericht zum Etat des Bundesgesundheitsministeriums zugeleitet. / © IMAGO/NurPhoto
Heute befasst sich der Haushaltsausschuss des Bundestags abschließend mit den Haushaltsplanungen für das laufende Jahr. Der Etatentwurf für 2025 umfasst nach bisherigem Stand ein Ausgabenvolumen von 503 Milliarden Euro, für 2026 soll er auf 520 Milliarden Euro steigen. Erfahrungsgemäß ergeben sich in der sogenannten Bereinigungssitzung des Ausschusses aber noch Änderungen. Ergebnisse werden frühestens heute Abend erwartet.
Dass er in den vorliegenden Entwürfen noch Änderungsbedarf sieht, macht der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht zum geplanten Etat für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deutlich. Die Finanzprüfer nehmen dabei die Planungen für 2025 wie auch 2026 in den Blick.
Risiken sehen sie vor allem in den überjährigen Darlehen, die der Bund sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung als kurzfristige Lösung gegen die Defizite vorsieht. So soll der Gesundheitsfonds 2025 und 2026 Darlehen von jeweils 2,3 Milliarden Euro erhalten. Zurückgezahlt werden muss das Geld demnach erst ab 2029. »Letztlich löst der Bund durch das Darlehen ein aktuelles Finanzierungsproblem zulasten der Zukunft und verschiebt die Lösung auf künftige Legislaturperioden«, kritisieren die Prüfer.
Für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sind 19,3 Milliarden Euro vorgesehen. Die Gesamtausgaben im Einzelplan 15 hatten sich im Haushaltsjahr 2024 auf 16,7 Milliarden Euro belaufen. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 sind Ausgaben von 20,1 Milliarden Euro veranschlagt. Die Einnahmenprognose für 2025 liegt demnach bei etwa 106,2 Millionen Euro, für 2026 ähnlich.
»Der Haushaltsgesetzgeber sollte in den kommenden Jahren insbesondere die kreditfinanzierten Ausgaben im Blick behalten und für eine effiziente und zweckgerechte Mittelverwendung sorgen«, mahnen die Kontrolleure. Unabdingbar sei eine »nachhaltig solide Finanzierung« durch »zeitnahe und wirksame Reformanstrengungen«.
Dass die Bundesregierung die Gelder als Überbrückung sieht, bis Reformen greifen, verfängt beim BRH nicht. Letztlich verschaffe sich der Bund damit allenfalls »zusätzlichen Verschuldungsspielraum«. »Bestenfalls« gewinne der Bund damit Zeit, um die notwendigen Reformen in die Wege zu leiten. Diese sollen laut Bundesregierung bis zum Frühjahr 2027 von einer (noch zu bildenden) Kommission aus Sachverständigen und Sozialpartnern erarbeitet werden. Sie werden demnach frühestens 2028 greifen – viel zu spät, meinen die Finanzprüfer. Der Zeitplan sei »aufgrund der akuten kritischen Finanzlage der GKV nicht angemessen«.
Die Haushaltspläne für 2025 und 2026 sollen in den Sitzungswochen des Bundestags ab Mitte September beraten werden. Zunächst ist der Etat für das laufende Jahr an der Reihe, er soll ab dem 15. September im Bundestag Thema sein, der Entwurf für 2026 dann ab dem 22. September. Dazwischen liegt bekanntlich der Apothekertag ab dem 16. September in Düsseldorf. Zur Eröffnung wird Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwartet. Ihr Grußwort wird von der Apothekenseite mit Spannung erwartet, da Warken zumindest Eckpunkte einer Apothekenreform mitbringen will.