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Apothekenhonorar

Null-Retax und 3-Prozent-Marge könnten zum Thema werden

In den kommenden Wochen dürften mögliche Änderungsanträge zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz diskutiert werden. Dass die Fraktionen der Ampelkoalition die geplante Erhöhung des Kassenabschlags kippen, ist unwahrscheinlich. Allerdings könnten eine Streichung von Nullretaxationen und eine Deckelung der 3-Prozent-Marge zum Thema werden.
Benjamin Rohrer
28.09.2022  12:00 Uhr

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht eine über zwei Jahre befriste Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro vor. Die ABDA warnt vor negativen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung – schließlich würden die Apotheken neben den zahlreichen Kostensteigerungen in anderen Bereichen dadurch um rund 6500 Euro im Schnitt belastet. Vorgesehen ist, dass der Bundestag das Gesetz Ende Oktober beschließt. In den kommenden Wochen wird es vor der zweiten Lesung also darum gehen, mögliche Änderungsanträge für das Gesetz ins Leben zu rufen, diese zu diskutieren und gegebenenfalls an das Vorhaben anzuhängen. Solche Änderungsanträge resultieren oft aus sogenannten »Prüfbitten«. Diese Prüfbitten werden von den Regierungsfraktionen erstellt und an das federführende Ministerium versendet. Die Fraktionen signalisieren darin schon früh im Gesetzgebungsverfahren, welchen Änderungsbedarf sie beim Gesetzentwurf sehen und wozu sie sich mögliche Änderungsanträge vorstellen könnten.

Ampelfraktionen wollen Kassenabschlag offenbar erhöhen

Der PZ liegen diese Prüfbitten aus den Fraktionen der SPD, Grünen und FDP zu der GKV-Sparreform vor. Keine der drei Fraktionen thematisiert in ihren Anregungen den im Entwurf vorgesehenen erhöhten Kassenabschlag. Natürlich ist es möglich, dass die Fraktionen oder das Bundesgesundheitsministerium selbst im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens einen entsprechenden Änderungsantrag diskutieren und einbringen. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen die Ampelfraktionen aber offenbar keinen Änderungsbedarf bei der Kürzung des Apothekenhonorars.

FDP: Wird die 3-Prozent-Marge bei 45 Euro gedeckelt?

Insbesondere die FDP und die Grünen greifen dabei allerdings Themen auf, die sich für die Apotheken teilweise noch gefährlich entwickeln könnten. Die FDP hat ihre Prüfbitten als Fragen formuliert und will vom BMG wissen, wie hoch die Einsparungen der GKV wären, wenn man die 3-Prozent-Marge bei 45 Euro deckeln würde. Wörtlich heißt es: »Wie hoch wären die Einspareffekte, würde man den Festzuschlag von 3 Prozent bei 45 Euro deckeln und welche Auswirkungen hätte dies auf die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Arzneimitteln?«

Damit noch nicht genug. Die Liberalen, denken offenbar sogar über eine weitere Erhöhung des Kassenabschlags nach, um dann die Importförderklausel zu streichen. »Wir bitten zu prüfen, um welchen Betrag der Apothekenabschlag zusätzlich erhöht werden müsste, um die Streichung der Importförderklausel daraus vollständig zu refinanzieren?«, heißt es im FDP-Papier.

Grüne: Nullretaxationen abschaffen

Auch die Grünen beschäftigen sich in ihren Prüfbitten mit den Apotheken und wollen einen Bürokratieabbau erreichen – unter anderem über ein mögliches Verbot von Nullretaxationen. Wörtlich heißt es: »Wir bitten das BMG um Prüfung einer gesetzlichen Regelung, durch die das BMG beauftragt wird, bis zum 30.06.2023 Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Antragsverfahren vorzulegen wie insbesondere Einführung einer Bagatellgrenze zur Vereinfachung von Antragsverfahren in der Hilfsmittelversorgung, Abschaffung der Nullretaxation bei Apotheken und Heilmittelerbringern, Ermöglichung langfristiger Verordnungen bei langfristigem Hilfsmittelbedarf von chronisch kranken Versicherten sowie weiteren Maßnahmen.«

SPD: Mehrwertsteuer auf Arzneimittel senken

Auch die Absenkung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln könnte nochmals zum Thema werden. Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass dadurch weitere 6 Milliarden Euro eingespart werden könnten. Die Maßnahme könnte ab 2023 greifen, heißt es weiter. Die PZ hatte ausgerechnet, dass eine Erhöhung des Kassenabschlags kombiniert mit der Absenkung der Mehrwertsteuer zu Belastungen von mehr als 400 Millionen Euro in den Apotheken führen könnte.

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