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3-Cent-Zuschlag

Noweda verspricht fairen Spannenausgleich

Von dem Anstieg des Großhandelshonorars zum 1. September könnten ausgerechnet die Apotheken negativ betroffen sein. Die Noweda hat nun angekündigt, ihre Konditionen mit Bedacht anzupassen, um das zu vermeiden.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 31.08.2023  10:00 Uhr

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber eine Erhöhung des Großhandelsfestzuschlags von 70 auf 73 Cent je Rx-Packung beschlossen.

Das Problem ist der sogenannte Handelsspannenausgleich. Dieser ist in den Konditionsvereinbarungen der allermeisten Apotheken festgeschrieben und sieht eine definierte Spanne pro Packung vor. Weil sich die Spanne durch die Honorarerhöhung verbessert, würden die Apotheken beim Handelsspannenausgleich weniger belastet. Für die Großhändler würde das bedeuten, dass ihre eigene Honorarerhöhung bei den Apotheken hängenbleibt.

Mehrere Großhändler haben daher Änderungen beim Ausgleich angekündigt: AHD/Gehe auf 6,48 Prozent, Sanacorp auf 6,47 Prozent und Phoenix auf 6,46 Prozent. Der Diplombetriebswirt Christian Meyer von der Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung hat ausgerechnet, dass die Großhändler über eine Erhöhung des Ausgleichs um 0,14 Prozentpunkte noch mal etwa 1 Cent pro Packung mehr an den Apotheken verdienen – zusätzlich zu den 3 Cent von den Krankenkassen.

3 Cent als durchlaufender Posten

Die Noweda stellt nun gegenüber Apotheken klar, nicht über die gesetzliche Steigerung hinaus profitieren zu wollen: »Diese 3 Cent sind ein durchlaufender Posten und stellen somit für Sie keinen wirtschaftlichen Nachteil dar«, verspricht die Genossenschaft in einem Kundenschreiben, das der PZ vorliegt. Um eine »konditionsneutrale Anpassung« zu gewährleisten, soll die Anpassung des Handelsspannenausgleichs individuell berechnet werden. Der 3-Cent-Zuschlag soll auf die bestehende Kondition angewandt werden.

Der Großhändler AEP verspricht, ausschließlich den »Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers« anzupassen. Denn das Konzept der Einheitskondition sieht einen Handelsspannenausgleich nur vor, wenn Apotheken gezielt ausschließlich Hochpreiser bei AEP bestellen, um bei ihrem Hauptlieferanten eine attraktiveren Packungswert zu haben.

AEP-Geschäftsführerin Heike Brockmann erklärt dazu: »Natürlich kann auch AEP den durchschnittlichen Rx-Packungspreis nicht völlig ignorieren, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Aber der Durchschnittspreis für die Berechnung unseres Servicebeitrags beginnt erst bei fairen 32,50 Euro.« Dieser werde von kaum einer Apotheke überschritten, die normal bei AEP einkauft und nicht selektiv bestellt.

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