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Weniger Antitoxine

Notfalldepot soll schlanker werden

Die Apotheker fordern den Gesetzgeber auf, die Anforderungen an kurzfristig zu beschaffende Arzneimittel nach Paragraf 15 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) anzupassen. Die Liste der vorrätig zu haltenden Notfallarzneimittel  soll dabei deutlich gekürzt werden. Einen entsprechenden Antrag der Apothekerkammern Berlin und Rheinland-Pfalz nahm die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker gestern an.
Verena Schmidt
28.09.2019  10:28 Uhr

Gemäß der ApBetrO müssen spezielle Notfallarzneimittel in jeder Apotheke vorrätig gehalten oder von jeder Apotheke kurzfristig beschafft werden können. Aktuell organisieren und finanzieren die Landesapothekerkammern diese Versorgungsstrukturen für die öffentlichen Apotheken. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe, die dem Gemeinwohl dient, erführen die Kammern und Apotheken kaum Unterstützung durch den Gesetz- und Verordnungsgeber, kritisierten die Antragsteller. »Dies galt zuletzt insbesondere für die Bevorratung der Notfallapotheken mit Botulismus- oder Diphtherie-Antitoxin«, heißt es in der Antragsbegründung. Diese waren zeitweise nicht verfügbar beziehungsweise konnten nur aus dem Ausland bezogen werden.

Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten außerdem gezeigt, dass etwa die Antitoxine gegen Botulismus, Diphterie und Digitalis und Schlangengift-Immunserum im Notfalldepot für die ambulante Versorgung nicht von Bedeutung sind. So verfielen die Präparate regelmäßig in den Lagern, bei exponentiell steigenden Kosten.

Die Apotheker fordern daher mit der Annahme des Antrags eine verschlankte Liste in Paragraf 15 Abs. 2 ApBetro. Mindestens sollen die Antitoxine gegen Botulismus, Diphterie und Digitalis sowie das Schlangengift-Immunserum gestrichen werden.

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