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2. Quartal

Notdienstpauschale sinkt leicht

Für ihre im 2. Quartal 2021 erbrachten Nacht- und Notdienste erhalten Apotheker 372,40 Euro pro Dienst. Das teilte der beim Deutschen Apothekerverband ansässige Nacht- und Notdienstfonds am heutigen Mittwoch mit.
Benjamin Rohrer
08.09.2021  17:00 Uhr

Der zum DAV gehörende Nacht- und Notdienstfonds hat am Mittwoch über die Ausschüttungssummen für das 2. Quartal informiert. Demnach haben 18.538 Apotheken insgesamt 98.041 Vollnotdienste erbracht. Über den für die Notdienste vorgesehenen Aufschlag aufs Fixhonorar hat der Fonds rund 37,09 Millionen Euro eingenommen, rund 580.000 Euro verbleiben im Fonds als Verwaltungsausgaben. Schließlich verbleiben 36,51 Millionen Euro, die an die teilnehmenden Apotheken ausgezahlt werden. Auf Basis der Gesamtzahl der geleisteten Notdienste sowie der Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen ergibt sich somit eine Notdienstpauschale in Höhe von 372,40 Euro.

Zur Einordnung: Die Notdienstpauschale ist somit zum dritten Mal in Folge leicht abgesunken. Im 1. Quartal dieses Jahr lag sie bei 377,92 Euro. Der höchste Auszahlungswert lag bei 411,53 Euro im 1. Quartal 2020, der niedrigste Wert wurde im 2. Quartal 2020 gemessen, als 345,36 Euro überwiesen wurden.

Die Zahl der geleisteten Vollnotdienste ist zuletzt wieder etwas angestiegen. Während im 1. Quartal noch 96.936 Dienste erfolgten, waren es zwischen April und Juni 98.041. Im vergangenen Jahr wurden allerdings durchgängig mehr Notdienste geleistet. Im 3. und 4. Quartal 2020 wurden beispielsweise jeweils rund 100.600 solcher Dienste der Apotheken registriert. Zur Erinnerung: Als vergütete Vollnotdienste werden nur Dienste gezählt, die durchgehend in der Zeit zwischen spätestens 20.00 Uhr und mindestens 6.00 Uhr erfolgten.

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