Notdienstpauschale leicht gesunken |
Für die Zeit von Juli bis September 2024 erhalten Apotheken für Vollnotdienste 465,98 Euro. / © ABDA
Wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) heute mitteilte, hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) eine Pauschale in Höhe von 465,98 Euro für jeden im dritten Quartal 2024 geleisteten Vollnotdienst festgesetzt. Im Vergleich zum zweiten Quartal sank die Notdienstpauschale demnach um 8,04 Euro (1,7 Prozent). Der NNF will die entsprechenden Beträge im Laufe der kommenden Woche direkt an die Apotheken überweisen.
Nach Angaben des NNF leisteten Apotheken im dritten Quartal dieses Jahres – von Juli bis September – 88.089 Vollnotdienste und damit 590 mehr als im zweiten Quartal (87.449). Im dritten Quartal des Vorjahrs registrierte der NNF noch 95.279 Vollnotdienste.
Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind. Pro abgegebener Rx-Packung geht ein Festzuschlag von 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds. Dieser Zuschlag ist in § 3 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) festgelegt.
Laut NNF gaben die Apotheken im dritten Quartal 2024 rund 195,7 Millionen Rx-Packungen ab. Das waren 0,83 Prozent weniger als im zweiten Quartal, aber 3,76 Prozent mehr als im Vergleichsquartal des Vorjahres.