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Zweites Quartal 2024
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Notdienstpauschale bleibt bei 474 Euro

Die Notdienstpauschale für das zweiten Quartal 2024 bleibt stabil: Für jeden geleisteten Vollnotdienst erhalten Apotheken eine Pauschale von 474,02 Euro. Das sind 0,2 Prozent weniger als im ersten Quartal dieses Jahres, aber 12 Prozent mehr als im zweiten Quartal des Vorjahrs.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 20.09.2024  11:14 Uhr

Die im August 2013 eingeführte Notdienstpauschale ist mit den Jahren kontinuierlich gestiegen. Lag sie 2014 im Durchschnitt noch bei 265,94 Euro, so schüttete der NNF in 2023 durchschnittlich 427,54 Euro pro Vollnotdienst aus. Im zweiten Quartal 2023 betrug die Pauschale 423 Euro. Im vierten Quartal 2023 kletterte sie auf 437,76 Euro, im ersten Quartal 2024 mit 474,09 Euro auf einen neuen Höchstwert.

Wie der Nacht-und Notdienstfonds (NNF) informierte, leisteten Apotheken im zweiten Quartal dieses Jahres 87.449 Vollnotdienste und damit 258 mehr als im Vorquartal (87.291). Im zweiten Quartal des Vorjahrs registrierte der NNF noch 94.701 Vollnotdienste.

Notdienste verteilen sich auf weniger Apotheken

Allerdings nimmt die Zahl der Apotheken, die Vollnotdienste leisten, kontinuierlich ab. Waren es im Vorjahr noch 17.795, sind es mittlerweile nur noch 17.389.

Wie der NNT weiter informierte, setzten die Offizinen im zweiten Quartal dieses Jahres im Nacht- nd Notdienst 197.331.019 verschreibungspflichtige Medikamente ab, das waren 0,11 Prozent mehr als im Vorquartal, aber 3 Prozent mehr als im Vergleichsquartal des Vorjahrs.

Die Notdienstpauschale errechnet sich aus der Anzahl der geleisteten Notdienste sowie der Höhe der Einnahmen im jeweiligen Zeitraum. Pro abgegebener Rx-Packung geht ein Festzuschlag von 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds. Dieser Zuschlag ist in § 3 Absatz 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) festgelegt.

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