Notdienste sind für viele Apotheken eine Belastung. / © Adobe Stock/ MB.Photostock
Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales eine Neuorganisation des Apotheken-Notdienstes beschlossen. Das geht aus einer Mitteilung der Kammer hervor. Die Neuregelung tritt demnach zum 1. März 2026 in Kraft und wird zunächst bis zum 31. Dezember 2026 als Modellprojekt umgesetzt.
Ziel ist nach Aussage der Kammer, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Brandenburg auch unter sich verändernden Rahmenbedingungen langfristig sicherzustellen und die vorhandenen personellen Ressourcen effizienter zu nutzen. Kern der Reform ist die landesweite Umstellung des Apothekennotdienstes auf einen einheitlichen 20-Tage-Rhythmus. Damit ist jede öffentliche Apotheke in Brandenburg alle 20 Tage zum Notdienst verpflichtet.
Die Reform soll die jährliche Dienstbelastung für viele Apotheken spürbar reduzieren. Allerdings können sich regional – abhängig von der Apothekendichte – Veränderungen ergeben. Für die Patientinnen und Patienten können sich nach Einschätzung der Kammer allerdings längere Wege zur nächstgelegenen Notdienstapotheke ergeben.
»Wir reagieren mit dieser Neuorganisation verantwortungsvoll auf die veränderte Apothekenlandschaft in Brandenburg. Allein seit Beginn 2022 haben im Land Brandenburg 47 Apotheken geschlossen und 11 Orte haben bereits ihre einzige Apotheke verloren«, erklärt Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg. Der Anspruch sei es, die Versorgungssicherheit und die Belastbarkeit der Apotheken gleichermaßen im Blick zu behalten. Der 20-Tage-Rhythmus schaffe eine gerechtere Verteilung der Dienste und entlastet viele Apothekenteams spürbar.
»Für die Bevölkerung wird auch nach der Umstellung eine hohe flächendeckende Versorgungsqualität mit Arzneimitteln sichergestellt – durch die Vor-Ort-Apotheken an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht«, verspricht Dobbert. Apotheken blieben verlässlich erreichbar, auch wenn sich die Wege im Einzelfall verlängern können.