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Honorarreform im ApoRG

Notdienst-»Zuschlag« kommt aus pDL-Topf

Der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) liegt der PZ vor – und ist eine Enttäuschung für die Apotheken. Er beinhaltet keine Verbesserungen zu den bislang bekannten Eckpunkten. Eher das Gegenteil: Selbst die kleine Erhöhung des Notdienstzuschlags soll aus den Mitteln für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) abgezweigt werden.
Alexander Müller
12.06.2024  18:50 Uhr

Als einzige echte Zuwendung ist im Entwurf eine Anhebung des Zuschlags für die Notdienstvergütung von 21 auf 28 Cent pro Packung vorgesehen. Das soll »zielgenau die Vergütung von Apotheken in ländlichen Gebieten« verbessern. Die Erhöhung um rund 30 Prozent entspreche einem Plus von etwa 50 Millionen Euro jährlich für den Nacht- und Notdienstfonds.

Allerdings sollen nach Lauterbachs Plänen nicht die Krankenkassen dafür aufkommen, sondern das Honorar der Apotheken umgeschichtet werden. »Die Erhöhung des Zuschlags zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes wird durch eine Umwidmung eines Teils des Zuschlags zur Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen finanziert, der auf 13 Cent abgesenkt wird«, heißt es im Entwurf.

Aktuell liegt der Zuschlag für die pDL bei 20 Cent. Doch auch im BMG ist man sich darüber im Klaren, dass die Mittel zur Finanzierung der pDL derzeit nicht vollständig abgerufen werden. Daher sollen als »Sofortmaßnahme« jährlich rund 50 Millionen Euro zugunsten des Notdienstzuschlags umgewidmet werden. »Es wird unterstellt, dass die weiterhin zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Dienstleistungen ausreichend sind, um das bereits bestehende zusätzliche Angebot der Apotheken aufrechtzuerhalten und auch zukünftig fortzuentwickeln«, heißt es im Entwurf.

Möglicherweise ist das Lauterbachs Zugeständnis an seinen Kabinettskollegen: Denn dem Vernehmen nach hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sämtliche zusätzlichen Ausgaben abgelehnt – selbst wenn der Bund nur indirekt über den Steuerzuschuss an den GKV-Finanzen beteiligt ist. So werden die Kassen nicht mit dem vergleichsweise geringen Betrag von 50 Millionen Euro belastet.

Vorgaben für Honorarverhandlungen

Auch bei der regulären Vergütung der Apotheken sieht Lauterbach keine Erhöhung, sondern nur eine Umschichtung vor, die im Entwurf als »sachgerechte Umverteilung« bezeichnet wird. Gemeint ist die stufenweise Absenkung des prozentualen Honoraranteils von derzeit 3 Prozent auf 2, 5 Prozent (2025) und auf 2 Prozent (2026) vor. Im Gegenzug soll das Fixum von derzeit 8,35 Euro auf 8,66 Euro (2025) und auf 9 Euro (2026) erhöht werden.

Und schließlich will sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ganz aus der Verantwortung nehmen und die Verhandlungen über das Honorar dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband übertragen, erstmals für das Jahr 2027. Die Parteien können ein gemeinsames Gutachten in Auftrag geben, heißt es im Entwurf. Die Entwicklung der Versorgungssituation und Änderungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme sollen berücksichtigt werden. Bis spätestens zum 30. Juni 2026 muss eine Vereinbarung für die Anpassung des Packungsfixums vorliegen, so die Vorgabe.

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