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Dienstbereitschaftsrichtlinie
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Notdienst-Entlastung in Hessen

Hessen will ab 1. Januar 2024 die Dienstbereitschaftsrichtlinie ändern: Die Maximalentfernung zwischen den öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum soll dann von 20 auf 25 Kilometer angehoben werden – in Ausnahmefällen gelten 30 Kilometer. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 08.09.2023  16:55 Uhr

Schon länger gibt es in Hessen Streitigkeiten beim Thema Notdienst. Nun ist laut eines Schreibens des Hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) an Christine Zentgraf, Inhaberin der Genius-Apotheke in Hilders, im Juli nach intensiven Gesprächen  des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) mit der Landesapothekerkammer Hessen Einvernehmen über die Änderung der Dienstbereitschaftsrichtlinie erzielt worden. Konkret soll die Maximalentfernung zwischen den öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum angehoben werden, um den besonderen Belastungen der Inhaberinnen und Inhaber der öffentlichen Apotheken und ihres Personals Rechnung zu tragen. Laut Boris Rhein sei mit den geplanten Anpassungen eine Erleichterung der Dienstbereitschaft hauptsächlich für aktuell stark belastete Landapotheken zu erwarten.

Laut Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, liegt der Kammer seit Ende Juli das Einvernehmen des HMSI vor, die Entfernung zwischen zwei dienstbereiten Apotheken von 20 auf 25 Kilometer zu erhöhen. In Ausnahmefällen könne die Entfernung zur Vermeidung einer unbilligen Härte bis zu 30 Kilometer ausgeweitet werden, sagte sie. »Gleichzeitig werden wir auf ein digitales System umstellen, das Geodaten basiert die Apotheken zur Dienstbereitschaft einteilt. Dies zusammen wird dazu führen, dass insbesondere derzeit stark belastete Apotheken eine spürbare Entlastung erfahren werden«, so Funke weiter. »Wir sind schon seit Anfang letzten Jahres in konkreten Überlegungen, wie wir die Dienstbereitschaft flächendeckend reformieren können, um die Apotheker zu entlasten und gleichzeitig die Bevölkerung nicht über Gebühr zu belasten«, so die Präsidentin weiter. Bereits im März diesen Jahres habe die Kammer dazu sehr ausführlich in unserer Delegiertenversammlung diskutiert.

Apotheker bekommen Anfang Oktober Informationen

Die Programmierung des Systems sei direkt nach dem Einvernehmen des HMSI in Auftrag gegeben worden, nun werde zeitnah die Finalisierung erwartet. Die Dienstbereitschaftsrichtlinie soll zum 1. Januar 2024 umgestellt werden und danach sechs Monate evaluiert werden, um eine Rückmeldung aus der Bevölkerung zu bekommen. Die Hessischen Apotheken sollen spätestens Anfang Oktober entsprechende Informationen bekommen, wie sich der Notdienst im kommenden Jahr gestaltet.

Abschließend heißt es in dem Schreiben von Boris Rhein, dass die Landesregierung nach dieser Anpassung die Entwicklungen im Bereich der Apotheken aufmerksam weiterverfolgen werde und – sofern erforderlich – gemeinsam mit der Hessischen Apothekerkammer die Rahmenbedingungen für Hessen nachjustieren wolle. Dazu sei die Evaluierung der Notdienstplanung vereinbart worden.

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