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Ratgeber
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Noch krankgeschrieben in der Apotheke arbeiten – geht das?

Wer krankgeschrieben ist, soll sich auskurieren. Doch was ist, wenn man sich schon wieder fit fühlt, bevor die Krankschreibung abgelaufen ist? Ein Überblick, was mit einer Krankschreibung möglich ist und was die Apothekengewerkschaft Adexa rät.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 09.02.2026  09:45 Uhr

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Beschäftigte dürfen trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn sie sich gesund genug fühlen. Darauf weisen das Fachportal Haufe und die Adexa hin. »Sollte eine Erkrankung ausnahmsweise früher ausgeheilt sein, als von der Ärztin oder dem Arzt prognostiziert wurde, kann die Arbeit auch früher wieder aufgenommen werden. Es gibt keine ›Gesundschreibung‹, sondern das obliegt der eigenen Beurteilung«, sagt Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung von Adexa, gegenüber der PZ. 

Die Rechtsanwältin warnt davor, sich von der Apothekenleitung unter Druck setzen zu lassen, und rät dazu, die eigene Gesundheit im Blick zu behalten. »Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ist eine ärztliche Entscheidung, die sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende ernst nehmen sollten«, so Hansen. Während einer Krankheit sollte außerdem nicht gearbeitet werden, um »den Rest des Teams nicht anzustecken«. 

Versicherungsschutz bleibt bestehen

Laut dem Fachportal Haufe sei es versicherungsrechtlich kein Problem, vorzeitig zur Arbeit zu gehen. Wer verfrüht wieder arbeite, habe den üblichen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenversicherung. Bevor man trotz Krankmeldung wieder arbeiten möchte, sollte man das aber mit dem Arbeitgeber absprechen.

Wollen Beschäftigte trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) arbeiten, sind aber eigentlich noch arbeitsunfähig, kann ein Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen, so das Portal. Arbeitsunfähig bedeutet: Jemand ist objektiv nicht in der Lage, seiner oder ihrer Arbeit nachzukommen, oder es besteht die Gefahr, dass sich der Zustand durch die Arbeit verschlimmert. Notfalls muss er den Gesundheitszustand überprüfen lassen, etwa durch den Betriebsarzt. In diesem Fall kann eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sein.

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