Noch keine Details zur Abrechnung |
Für ihren Aufwand beim Management von Engpässen bei Medikamenten sollen Apotheken künftig eine Pauschale erhalten. / Foto: picture alliance / Stefanie Oberhauser / EXPA / pic
Der Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel kostet Apothekenteams viel Zeit und Nerven. Mit dem Arzneimittellieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am gestrigen Donnerstag in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber auch eine neue Pauschale für das Lieferengpass-Management der Apotheken beschlossen. Damit die Apotheken die 50 Cent plus Mehrwertsteuer abrechnen können, gibt es nach Angaben des DAV bereits das Sonderkennzeichen 17717446.
Allerdings hapert es derzeit noch an den Details. »Aktuell arbeiten der GKV-Spitzenverband, der DAV, die Apothekensoftware-Häuser sowie die Apothekenrechenzentren mit Hochdruck an einer pragmatischen technischen Umsetzung hinsichtlich der Bedruckung der Rezepte«, informierte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann am heutigen Freitag. Über entsprechende Ergebnisse werde der Verband die Apotheken umgehend informieren.
Laut Hubmann werde sich der DAV nachdrücklich dafür einsetzen, dass den Apotheken keine Nachteile entstünden. »Wir werden uns für eine Übergangslösung starkmachen, die die Apotheken nutzen können, bevor das endgültige Abrechnungsverfahren steht«, versprach Hubmann.