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Lieferengpass-Pauschale

Noch keine Details zur Abrechnung

Für den Austausch eines nicht verfügbaren Medikaments steht Apotheken künftig eine Pauschale von 50 Cent plus Mehrwertsteuer zu. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich nach eigenen Angaben für eine schnelle Lösung ein, damit Apotheken die Pauschale abrechnen können. Demnach fehlen derzeit aber noch konkrete Regelungen für die technische Umsetzung.
Anne Orth
28.07.2023  15:50 Uhr

Der Austausch nicht verfügbarer Arzneimittel kostet Apothekenteams viel Zeit und Nerven. Mit dem Arzneimittellieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am gestrigen Donnerstag in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber auch eine neue Pauschale für das Lieferengpass-Management der Apotheken beschlossen. Damit die Apotheken die 50 Cent plus Mehrwertsteuer abrechnen können, gibt es nach Angaben des DAV bereits das Sonderkennzeichen 17717446. 

Allerdings hapert es derzeit noch an den Details. »Aktuell arbeiten der GKV-Spitzenverband, der DAV, die Apothekensoftware-Häuser sowie die Apothekenrechenzentren mit Hochdruck an einer pragmatischen technischen Umsetzung hinsichtlich der Bedruckung der Rezepte«, informierte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann am heutigen Freitag. Über entsprechende Ergebnisse werde der Verband die Apotheken umgehend informieren.

Laut Hubmann werde sich der DAV nachdrücklich dafür einsetzen, dass den Apotheken keine Nachteile entstünden. »Wir werden uns für eine Übergangslösung starkmachen, die die Apotheken nutzen können, bevor das endgültige Abrechnungsverfahren steht«, versprach Hubmann.

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