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Wegfall Sonderbeleg

NNF digitalisiert Rx-Meldungen für PKV

Beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) wird die Rx-Meldung von privaten Krankenversicherungen für Juli 2025 erstmals ausschließlich über den elektronischen Verordnungsdatensatz erfolgen.
AutorKontaktPZ
Datum 30.07.2025  11:06 Uhr

Die Meldung für verschreibungspflichtige Arzneimittel von privaten Krankenversicherungen (PKV) für Juli 2025 erfolge erstmals ausschließlich über den elektronischen Verordnungsdatensatz. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hervor.

Während die Abrechnungsdaten der Krankenkassen direkt von den Rechenzentren an den NNF weitergegeben werden, mussten die Apotheken in den vergangenen zwölf Jahren die Rx-Meldung der PKV mit dem Sonderbeleg »Selbsterklärung« an das Apothekenrechenzentrum geben. »Er wird ab den Meldungen für das 3. Quartal 2025 weder vom NNF noch von den Apothekenrechenzentren verarbeitet«, so die Pressemitteilung.

Digitalisierter PKV-Rx-Meldeprozess

Der neue Prozess wurde vom ADAS (Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e. V.) in enger Abstimmung mit dem NNF und den Apothekenrechenzentren entwickelt. Er ermögliche eine automatische, medienbruchfreie Meldung an das Apothekenrechenzentrum.

Technisch lehne er eng an die Meldung pharmazeutischer Dienstleistungen an, die seit April 2024 ebenfalls volldigitalisiert erfolgt. Die Apothekensoftwarehäuser sollen ihre Kunden bereits über das genaue Procedere informiert haben.

»Der elektronische Datensatz, der im Apothekenverwaltungssystem erstellt wird, besteht aus einem Verordnungs-, Abgabe- und Quittungsdatensatz«, so die Pressemitteilung. Die Apothekenrechenzentren sammle weiterhin die Meldungen und übertrage sie an den NNF.

Wann eine manuelle PKV-Rx-Meldung noch notwendig ist

Eine manuelle Meldung gegenüber dem NNF sei nur in zwei Fällen notwendig: Wenn die Apotheke auf den Service ihres Rechenzentrums zur PKV-Rx-Datenübermittlung verzichtet und die Daten direkt an den NNF meldet. Und wenn Korrekturen der gemeldeten PKV-Rx-Meldungen nötig sind.

Hierfür stelle der NNF in seinem Portal ein entsprechendes Meldeformular zur Verfügung. Dieses werde immer nur im ersten Monat nach Quartalsende (für Q3/2025 also im Oktober 2025) freigeschaltet.

»Dort können die Apotheken unter >Meine Meldungen< die verarbeiteten PKV-Rx-Meldungen sehen und – wenn nötig – ergänzen oder korrigieren«, so der NNF. Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung soll zeitnah auf seiner Homepage veröffentlicht werden.

Der NNF ist eine wirtschaftlich eigenständige Abteilung des Deutschen Apothekerverbandes, der notdienstleistende Apotheken unterstützt. Die Abteilung beschäftigt sich mit der Förderung der Notdienste, der Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur und der Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Der DAV wurde hierfür durch das Bundesministerium für Gesundheit beliehen. Als Beliehener handelt der NNF als Behörde.

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