»Niemand sollte seine Arzneimittel eigenmächtig absetzen« |
»Patientinnen und Patienten, die dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, können die Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polypharmazie“ nutzen. Davon profitieren sie unmittelbar«, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. / Foto: AKWL
Overwiening plädierte dafür, dass sich Patienten bei arzneimittelbezogenen Problemen (ABP) immer zuerst an ihre Apothekerin oder ihren Apotheker wenden sollten. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die dauerhaft mindestens fünf verschreibungspflichtige Medikamente anwenden, können die Apotheken vor Ort seit diesem Juni die pharmazeutische Dienstleistung »erweiterte Medikationsberatung bei Polypharmazie«, also eine umfassende Medikationsanalyse, anbieten. »Davon profitieren die Patienten und Patientinnen unmittelbar«, sagt Gabriele Regina Overwiening.
Wie weit verbreitet der Bedarf ist, zeigt der heute veröffentliche AOK-Arzneimittelkompass. Demnach ist weit mehr als die Hälfte der älteren Patientinnen und Patienten von Polypharmazie und den damit einhergehenden Risiken betroffen (Bericht folgt).
Ein mögliches ABP ist, wenn ein früher sinnvolles Arzneimittel aktuell nicht mehr oder nur noch in geringerer Dosierung empfehlenswert ist, zum Beispiel wegen des gestiegenen Lebensalters. Als Beispiel nennt Overwiening Anticholinergika, die unter anderem bei Harninkontinenz oder Parkinson eingesetzt werden. Im hohen Alter können sie das Demenzrisiko erhöhen und das Nebenwirkungsrisiko allgemein steigt.
Patienten sollten dann aber nicht eigenständig das Arzneimittel absetzen oder herunterdosieren. Fällt ein solches ABP bei einer Medikationsanalyse in der Apotheke auf, sucht der Apotheker nach einer Lösung, mit Einverständnis des Patienten und in Rücksprache mit dem Arzt.