Neuwahlen am 23. Februar |
Ev Tebroke |
12.11.2024 12:30 Uhr |
Regierungskrise: Die Fraktionen von SPD und Union haben sich nun auf einen Termin für Neuwahlen geeinigt (Archivbild). / © IMAGO/Political-Moments
Am 23. Februar soll es Neuwahlen geben. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins »Spiegel« haben sich die Fraktionen von SPD und Union auf diesen Termin verständigt. Zunächst wird Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nun am 11. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage stellen.
Der Bundestag kann frühestens 48 Stunden später auf den Antrag des Bundeskanzlers reagieren. Die Entscheidung dürfte das Plenum voraussichtlich am 16. Dezember fällen. Sollte Scholz erwartungsgemäß keine mehrheitliche Unterstützung mehr im Bundestag haben, so wird er dann Bundespräsident Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestags vorschlagen. Steinmeier hat dann dazu laut Grundgesetz (GG) eine Frist von 21 Tagen.
Bei Auflösung des Bundestags wird dann automatisch der Termin für die Neuwahlen angesetzt. Laut Artikel 38 GG muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung erfolgen. In der Regel folge der Bundespräsident bei der Festsetzung des Wahltermins der Empfehlung der Bundesregierung, heißt es. Damit dürfte der 23. Februar gesetzt sein.
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wollte Scholz ursprünglich erst am 15. Januar die Vertrauensfrage stellen. Neuwahlen wären dann frühestens im März erfolgt. Aufgrund massiver Kritik nicht nur aus der Opposition hatte Scholz aber zuletzt bereits signalisiert, auch für einen früheren Termin offen zu sein. Im TV-Interview am 10. November mit Caren Miosga hatte er erklärt, die Gespräche darüber den Vorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktionen im Bundestag, Rolf Mützenich und Friedrich Merz, zu überlassen.