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Dienstbereitschaftsrichtlinie

Neues Notdienstsystem in Hessen steht bereit

Die technischen Vorbereitungen zur Einführung des digitalen Notdienstverplanungssystems in Hessen sind nun abgeschlossen. Der neue Notdienstkalender für das Jahr 2024 steht damit bereit – und bedeutet für viele Apotheken Entlastung.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 12.10.2023  15:15 Uhr

Bereits im August wurden die Hessischen Apotheken durch die Hessische Apothekerkammer darüber informiert, dass die bisherigen Notdienstkreise zum 1. Januar 2024 aufgelöst werden und die Einteilung der öffentlichen Apotheken durch ein technisches System vorgenommen wird. Zum neuen Jahr wird damit Dienstbereitschaftslinie geändert: Die Maximalentfernung zwischen den öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum soll dann von 20 auf 25 Kilometer angehoben werden – in Ausnahmefällen gelten 30 Kilometer. 

Die Kammer informierte ihre Mitglieder heute darüber, dass die technischen Vorbereitungen zur Einführung des digitalen Notdienstverplanungssystems abgeschlossen sind und der Notdienstkalender für das Jahr 2024 bereitgestellt wird. Den Notdienstkalender finden die Mitglieder auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im geschützten Bereich mit den Zugangsdaten. Unter dem Reiter »Mein Notdienst« muss die Apotheke und der Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 eingegeben werden – danach wird Aufstellung der Notdienste, für die Ihre Apotheke im kommenden Jahr eingeteilt ist, angezeigt.

Tausch- und Übernahmewunsch 

Wie in den vergangenen Jahren haben Apothekerinnen und Apotheker auch im digitalen Notdienstverplanungssystem die Möglichkeit, vor der endgültigen Veröffentlichung der Notdienstkalender ihre Tausch- und Übernahmewunsches gebührenfrei einzutragen. Hierfür stehe ebenfalls im geschützten Bereich der Kammerhomepage ein sogenanntes Tauschmodul zur Verfügung, welches unter dem Reiter »Antrag: Notdienständerung« zu finden ist. 

Eine Genehmigung des Tausch- und Übernahmewunsches setze zwingend voraus, dass sich Apothekerinnen und Apotheker vor der Eintragung des Änderungswunsches mit dem gewünschten Tauschpartner abstimmen. Dies beinhaltet natürlich auch das Datum des Rücktausches. Die Tauschwünsche sollten spätestens bis zum 9. November eingepflegt werden. Nach Überprüfung der Kammer erfolgt die Freischaltung des Notdienstkalenders bis spätestens zum 1. Dezember 2023. Die Kammer weise vorsorglich darauf hin, dass alle Tauschwünsche, die nach dem 08. November 2023 in das System eingepflegt werden, nur bei Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro von der Kammer bearbeitet werden.

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