| Cornelia Dölger |
| 29.07.2024 16:30 Uhr |
Mehr Gehalt, mehr Urlaub, weniger Wochenarbeitszeit: Mit den Tarifänderungen stehen Apotheken einige Neuerungen ins Haus. / Foto: Getty Images/alvarez
Nach langem Ringen haben sich vor gut zwei Wochen der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Dieser gilt für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein, die eigene Tarifregelungen haben. Zu den Neuerungen zählen neben (etwas) mehr Geld für Apothekenangestellte auch weniger Arbeitszeit sowie mehr Urlaubstage.
Ab dem 1. August 2024 sinkt demnach die Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 auf 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.
Für die Betriebe bedeutet dies de facto weniger Mitarbeiterstunden. Wie Apotheken diese Herausforderung meistern und sie als Chance zur Optimierung der Betriebsorganisation nutzen können, skizziert die Treuhand Hannover anhand von Fragestellungen, die Apothekenteams für sich beantworten müssten.
Zunächst einmal müsse geklärt werden, wie viele Stunden pro Woche das Apothekenteam tatsächlich weniger zur Verfügung stehe. Denn: Die Reduzierung betreffe nur die Vollzeitmitarbeitenden. Etwa 70 Prozent der Apothekenmitarbeitenden seien allerdings in Teilzeit angestellt, weshalb die Stundenreduzierung in der Gesamtbetrachtung geringere Auswirkungen habe – Ausnahmen unberücksichtigt.
Will eine Apotheke ihre Vollzeitkräfte weiter mit 40 Stunden beschäftigen, muss sie mehr bezahlen: »Bei einer Weiterbeschäftigung aller oder ausgewählter Vollzeitmitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden erhöht sich das Monatsgehalt um jeweils rund 2,6 Prozent«, schreibt die Treuhand. Ob sie eine Umstellung auf 39 Wochenstunden oder eben ein höheres Gehalt für sinnvoller hält, lässt sie im Prinzip offen, rät aber dazu, dass eine Kostensteigerung angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Apotheke geprüft werden sollte.
Wenn Vollzeitmitarbeitende die 40-Stunden-Woche beibehalten wollten, um ihr Gehalt zu verbessern, sollte hinterfragt werden, ob diese Stunden für die Organisation und für die Aufgaben in der Apotheke notwendig sind. »Oder ergeben sich bei der Prüfung von Strukturen und Prozessen Optimierungspotentiale?«, fragt die Treuhand.
Kürzere Öffnungszeiten durch weniger Mitarbeiterstunden? Nicht zwangsläufig. Entscheidend sei, ob Aufgaben und Angebote einer Apotheke daran angepasst werden könnten. Kundenverhalten sei zu berücksichtigen.
Grundsätzlich, so die Treuhand, sei es sinnvoll, die Neuerungen dafür zu nutzen, bestehende und möglicherweise eingefahrene Strukturen zu hinterfragen. Schwachstellen im Betriebsablauf wie etwa fehlende Standards, fehlende Anweisungen oder Doppelarbeit könnten im Zuge der aktuellen Änderungen angepackt werden. Insofern böten die Veränderungen des Tarifvertrags und des Bundesrahmentarifvertrags auch Gestaltungsspielräume – und seien sie noch so klein.