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Neuer bispezifischer Antikörper zugelassen

Die EU-Kommission hat den bispezifischen Antikörper Odronextamab zugelassen. Er ist in dem Präparat Ordspono™ von der Firma Regeneron enthalten und kommt bei bestimmten Lymphom-Patienten ab der Drittlinie infrage.
Sven Siebenand
28.08.2024  09:00 Uhr

Als bispezifischer Antikörper bindet Odronextamab zum einen an das Antigen CD3 auf T-Zellen und zum anderen an das B-Zelloberflächenantigen CD20. Das bringt die T-Zellen in die Nähe der B-Zellen und aktiviert die Freisetzung krebszellenabtötender Proteine aus den T-Zellen. Dieses Wirkprinzip ist keineswegs neu. Mit Mosunetuzumab, Glofitamab und Epcoritamab gibt es bereits drei solcher gegen CD3 und CD20 gerichteter Antikörper auf dem deutschen Markt.

Auch hinsichtlich des Einsatzgebietes bringt Odronextamab keinen weiteren Fortschritt. Wie Epcoritamab ist es ab der Drittlinie beim rezidiviertem oder refraktärem follikulärem Lymphom (FL) und beim rezidiviertem oder refraktärem diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL) zugelassen. Die beiden Antikörper aus dem Hause Roche teilen sich diese beide Indikationen auf. Während Mosunetuzumab nur bei FL zugelassen ist, ist Glofitamab nur bei DLBCL zugelassen.

FL und DLBCL sind die beiden häufigsten Subtypen des B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphoms (B-NHL). In Europa werden jedes Jahr schätzungsweise 15.000 Fälle von FL und 31.000 Fälle von DLBCL diagnostiziert.

Während Epcoritamab subkutan injiziert wird, wird Odronextamab infundiert. Zu den häufigsten beobachteten Nebenwirkungen zählen Zytokin-Freisetzungs-Syndrom, Infektionen, Neutropenie, Pyrexie, Anämie, Thrombozytopenie und Diarrhö.

Gut möglich, dass weitere Indikationen von Odronextamab eines Tages hinzukommen werden. Der Antikörper wird derzeit unter anderem in Kombination mit anderen Medikamenten, in früheren Therapielinien und auch bei anderen B-NHL klinisch getestet.

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