Der LAV Niedersachsen hat eine Einigung mit den Krankenkassen über die Konditionen bei der Belieferung von Sprechstundenbedarf wie Desinfektionsmittel erzielt. / © Kzenon
Im Sommer 2025 hatte der LAV die bis dahin bestehenden Regelungen zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Infolge der Kündigung führten beide Seiten Verhandlungen und um eine stabile Versorgung sicherzustellen, wurde die Friedenspflicht zunächst bis zum 31. März 2026 und schließlich bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Durch das Inkrafttreten des neuen Vertrages zum 1. Juli 2026 sei ein »vertragsloser Zustand« ausgeschlossen, wie der Verband mitteilte.
Der neue Vertrag trete zum 1. Juli 2026 in Kraft. »Damit wird die bisherige, über viele Jahre gewachsene Struktur aus Vereinbarungen und ergänzenden Regelungen aus bundesweiten Verträgen vollständig abgelöst und eine einheitliche und bürokratiearme Grundlage für die Versorgung der niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sprechstundenbedarf durch die Apotheken geschaffen«, so der Verband.
Ein Schwerpunkt der neuen Vereinbarung liege auf der Vergütungserhöhung für die Lieferung von Impfstoffen durch die Apotheken an die niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte. Die Vergütung dieser Leistung der Apotheken steige im Rahmen von zwei zeitlichen Stufenanpassungen auf 0,80 Euro pro Impfdosis. Nach Erreichen definierter Vertragsziele der Apotheken erfolge die Vergütungserhöhung in einer dritten Stufe auf 1,00 Euro pro Impfdosis.
»Erstmals werden außerdem die gängigen Vorrangsregelungen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln aus der geübten Apothekenpraxis im Umgang mit Einzelverordnungen ebenfalls bei der Versorgung mit Sprechstundenbedarf in Niedersachsen angewandt«, so der Verband.
Der Sprechstundenbedarf umfasst Mittel, die während einer Behandlung an mehr als einer Patientin beziehungsweise einem Patienten oder im Rahmen eines Notfalls in der Praxis angewendet werden. Beispiele dafür sind Arzneimittel, Impfstoffe oder auch Verbandmittel.