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Apotheker auf Station

Neue Weiterbildung ab Mitte 2019

In drei Jahren werden Apotheker auf Station in niedersächsischen Kliniken zur Pflicht. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat nun eine neue Weiterbildung erarbeitet, die Pharmazeuten auf die Herausforderungen im Klinikalltag optimal vorbereiten soll.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 14.11.2018  15:52 Uhr

Einstimmig haben die Apothekerkammern heute in Berlin für die neue Fortbildung gestimmt. Sie soll sich an Apotheker richten, die idealerweise bereits Vorerfahrungen mitbringen. Es handele sich um eine »High-End-Weiterbildung für diejenigen, die bereits in Krankenhausapotheken oder in krankenhausversorgenden Apotheken tätig sind und Erfahrungen mit den Abläufen in Kliniken haben«, sagte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer nach der Abstimmung.

Im Mittelpunkt der Weiterbildung stehen das Medikationsmanagement sowie die Optimierung der Arzneimittelversorgungsprozesse im Krankenhaus. Weitere Schwerpunkte sind das Schnittstellenmanagement sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit. Insgesamt ein Jahr soll die Fortbildung mit dem Titel »Medikationsmanagement im Krankenhaus« dauern, aufgeteilt in 100 Seminarstunden und weitere 150 Stunden Arbeit auf einer Klinikstation. Dabei müssen die Stationsapotheker in spe unter anderem Medikationsanalysen für zehn Patienten aus mindestens fünf verschiedenen Fachrichtungen erstellen. Zudem sind drei Tage Hospitanz in einem anderen Krankenhaus Pflicht.

Wer an der Weiterbildung teilnehmen möchte, muss die dreijährige Weiterbildung »Klinische Pharmazie« bereits absolviert oder zumindest begonnen haben. Damit würden die Apotheker die besten fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um die individuelle Arzneimitteltherapie der Patienten im Krankenhaus noch sicherer und wirtschaftlicher zu gestalten, hieß es bei der ABDA.

Die neue Weiterbildung haben Vertreter verschiedener Apothekerkammern sowie des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker unter Leitung der BAK gemeinsam ausgearbeitet. Im nächsten Schritt sind nun die einzelnen Länderkammern am Zug. Sie müssen ihre Weiterbildungsordnungen entsprechend anpassen. Laut ABDA haben bereits einige Kammern angekündigt, ab der zweiten Jahreshälfte 2019 die neuen Seminare anzubieten.

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