Neue Vereinbarung für Pflegehilfsmittel |
Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt und haben Anspruch auf Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel. / © imago/imagebroker
Das Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Rahmenbedingungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung ist abgeschlossen. Das teilte die ABDA am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Die Bundesvereinigung verspricht, dass sich ab dem 1. Juni für Apotheken, ihre Patientinnen und Patienten sowie pflegende Angehörige zahlreiche bürokratische Entlastungen ergeben werden.
Zur Erklärung: In Deutschland haben rund 3,8 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und -tücher sowie Bettschutzeinlagen. Die Apotheken beraten und versorgen diese Personen individuell und patientenbezogen. Durch den Schiedsspruch sind die Pflegekassen beispielsweise künftig dazu verpflichtet, die beliefernden Apotheken unverzüglich darüber zu informieren, wenn der Patient oder die Patientin einen anderen Leistungserbringer wählt – dadurch sinkt das Ausfallrisiko für die Apotheken.
Laut ABDA entfallen beim Abrechnungsverfahren für die Apotheken künftig bürokratische Vorgaben, die nun durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt werden können. Außerdem dürfen keine Kosten mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) von den Pflegekassen oder deren Dienstleistern erhoben werden. Auch haben die Apotheken mehr Möglichkeiten und mehr Transparenz bei der Rechnungskorrektur.
Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied im DAV, bewertet das Ergebnis äußerst positiv: »Die Prozesse in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln werden nun deutlich verschlankt – weniger Papier, eine faire Zuordnung von anfallenden Kosten, transparente und gleichberechtigte Regelungen in der Vertragsumsetzung sowie eine ausgewogene Honorierung der Versorgung.«
Insbesondere durch die wegfallenden bürokratischen Pflichten bleibe nun mehr Zeit für die Beratung der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen. »Durch den demographischen Wandel werden in den kommenden Jahren immer mehr Menschen pflegebedürftig und erhalten Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die neuen Vertragsinhalte geben den Apotheken wieder Planungssicherheit, um die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen professionell sicherzustellen«, erklärt Francke.