Neue Sonder-PZN für »Dringlichkeitsliste« |
Alexander Müller |
15.12.2023 17:30 Uhr |
Bei Kinderarzneimitteln wird der Austausch bei Lieferengpässen erleichtert. / Foto: Getty Images/Steve Debenport
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) tritt morgen in Kraft – und damit gilt die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024« des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 350 Präparate sind hier erfasst.
Nach Abstimmung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) wird für den Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur für das Muster 16 und für das E-Rezept jeweils eine neue Sonder-PZN vergeben. Hintergrund ist laut ABDATA, dass beim Papierrezept seitens des GKV-Spitzenverbands auf Hashcode und Z-Daten verzichtet werden kann, beim E-Rezept hingegen zwingend Z-Daten zu liefern sind.
Auf dem Papierrezept muss laut ABDATA beim Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur die neue Sonder-PZN 18774446 verwendet werden. Im Feld »Faktor« wird der Wert »1« eingetragen und im Feld »Taxe« der Gesamtbetrag der Rezeptur. Es werden ausnahmsweise keine Z-Daten generiert und somit auch kein Hash-Code erzeugt. Der volle Umsatzsteuersatz soll gelten.
Beim E-Rezept wird die neue Sonder-PZN 18774452 verwendet. Z-Daten sind zwingend zu übermitteln. Beim E-Rezept wird anstelle der Rezeptur-Sonder-PZN ausschließlich diese neue Sonder-PZN verwendet.
Sofern die Apotheke nach Abfrage beim Großhandel einen Engpass feststellt – es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) – darf ausgestauscht werden. Für die neue BfArM-Liste gilt:
Die Apotheken müssen allerdings auch nach Inkrafttreten der neuen Regeln zunächst die Abgabe-Rangfolge beachten – also Rabattverträge, vier preisgünstigste Generika, Importe überprüfen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.