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So geht der Austausch
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Neue Sonder-PZN für »Dringlichkeitsliste«

Der erleichterte Austausch von Kinderarzneimitteln auf der »Dringlichkeitsliste« ist ab morgen möglich. Die Apotheken nutzen dafür zwei neue Sonder-PZN – je nachdem, ob ein Papierrezept oder ein E-Rezept eingelöst wird.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 15.12.2023  17:30 Uhr

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) tritt morgen in Kraft – und damit gilt die »Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/2024« des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 350 Präparate sind hier erfasst.

Nach Abstimmung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) wird für den Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur für das Muster 16 und für das E-Rezept jeweils eine neue Sonder-PZN vergeben. Hintergrund ist laut ABDATA, dass beim Papierrezept seitens des GKV-Spitzenverbands auf Hashcode und Z-Daten verzichtet werden kann, beim E-Rezept hingegen zwingend Z-Daten zu liefern sind.

Auf dem Papierrezept muss laut ABDATA beim Austausch eines Fertigarzneimittels gegen eine Rezeptur die neue Sonder-PZN 18774446 verwendet werden. Im Feld »Faktor« wird der Wert »1« eingetragen und im Feld »Taxe« der Gesamtbetrag der Rezeptur. Es werden ausnahmsweise keine Z-Daten generiert und somit auch kein Hash-Code erzeugt. Der volle Umsatzsteuersatz soll gelten.

Z-Daten nur auf dem E-Rezept

Beim E-Rezept wird die neue Sonder-PZN 18774452 verwendet. Z-Daten sind zwingend zu übermitteln. Beim E-Rezept wird anstelle der Rezeptur-Sonder-PZN ausschließlich diese neue Sonder-PZN verwendet.

Sofern die Apotheke nach Abfrage beim Großhandel einen Engpass feststellt – es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) – darf ausgestauscht werden. Für die neue BfArM-Liste gilt:

  • anstelle eines Fertigarzneimittels eine wirkstoffgleiche Rezeptur in gleicher Darreichungs- form,
  • anstelle eines Fertigarzneimittels eine wirkstoffgleiche Rezeptur in anderer Darreichungs- form,
  • anstelle eines Fertigarzneimittels ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform.

Die Apotheken müssen allerdings auch nach Inkrafttreten der neuen Regeln zunächst die Abgabe-Rangfolge beachten – also Rabattverträge, vier preisgünstigste Generika, Importe überprüfen.

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