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Rezepturen
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Neue Rundungsregeln bei der Preisberechnung

Apotheker und Krankenkassen haben sich auf neue Rundungsregeln bei der Preisberechnung von Rezepturen verständigt. Gültig sind sie bereits seit Anfang August.
AutorKontaktDAV
Datum 06.08.2020  17:05 Uhr

Für die Preisberechnung von Rezepturen (Anlagen 1, 2 und 10 der Hilfstaxe) sind die Regeln zur Rundung so anzuwenden, dass nach jedem Rechenschritt kaufmännisch auf volle Eurocent zu runden ist, also auf zwei Nachkommastellen bei Angaben in Euro.

Die bereits mit der Ergänzung zur Hilfstaxe-Version vom 1. März 2020 veröffentlichten Abrechnungsbeispiele zu Cannabisrezepturen dienen nur der allgemeinen Veranschaulichung der Preisbildung. Die hier dargestellten Rundungsregelungen sind bei den Abrechnungsbeispielen aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.

Die hier aufgeführten Rundungsregeln sind ab 01.08.2020 gültig und spätestens ab 01.10.2020 in Softwareprogrammen zur Rezepturtaxation anzuwenden.

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