Für Videosprechstunden gelten jetzt neue Regeln. / © Getty Images/damircudic
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung für den Einsatz der Videosprechstunde geschlossen. Damit setzen sie den Auftrag des Gesetzgebers um, die Qualität in der Videosprechstunde und insbesondere auch die Gewährleistung der Anschlussversorgung zu regeln. Die gesetzliche Grundlage wurde dafür im Digitalgesetz geschaffen.
KBV-Vorstand Sibylle Steiner: »Mit der Vereinbarung setzen wir zum einen gesetzliche Vorgaben um, zum anderen stärken wir die Qualität der Videosprechstunde. Terminvermittlungsdienste müssen nach medizinischen Kriterien und nicht nach Leistungswünschen priorisieren dürfen.« Es sei auch im Sinne der Patientinnen und Patienten, wenn auch die Anschlussversorgung gewährleistet wird. Die getroffene Vereinbarung komme also allen Beteiligten zugute.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betont: »Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung. Patientinnen und Patienten erhalten durch Videosprechstunden mit wohnortnahen Ärztinnen und Ärzte und Vorgaben für eine strukturierte Anschlussversorgung eine hochwertige telemedizinische Betreuung.« Die neue Regelung stelle außerdem einen gleichberechtigten Zugang für GKV-Versicherte zu telemedizinischen Leistungen sicher. Termine für Videosprechstunden dürften nur nach medizinischer Priorität vergeben werden.