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Rechtssicherheit
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Neue Regeln für den Biosimilar-Austausch

Ab 1. Juni gilt eine Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe, auf die sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Damit ist nun klar, wie der Biopharmazeutika-Austausch in den Apotheken konkret umzusetzen ist.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 30.05.2024  15:32 Uhr

VZA begrüßt Einigung

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) begrüßte heute die Einigung, um die die Verhandlungspartner sehr gerungen hätten. Damit trage die Selbstverwaltung dem Wunsch des Gesetzgebers und des Gemeinsamen Bundesausschusses Rechnung. »Es war uns sehr wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen«, betonte VZA-Geschäftsführerin Christiane Müller. Dies sei mit den konkreten Regelungen gelungen. Als positiv bewertete Müller vor allem die Einigung auf feste Preise. Nun werde sich zeigen, wie tauglich die Regeln in der Praxis seien.

Die Hersteller sehen die Pflicht zur Biosimilar-Substitution generell kritisch. Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Pro Biosimilars warnte heute in einer Mitteilung vor einer »unfairen Doppelrabattierung« sowie vor Gefahren für den Standort Deutschland. »Wirtschaftlichkeit um jeden Preis kostet uns am Ende die Vielfalt der Biosimilar-Unternehmen, die ohnehin begrenzt ist«, kritisierte Walter Röhrer, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars. Massiver Kostendruck führe immer zu Verengungen in der Produktion und in den Lieferketten. Am Ende leide vor allem die Versorgungssicherheit. Biosimilars hätten bereits oft eine hohe Marktdurchdringung von bis zu 90 Prozent und sorgten für Einsparungen in Millionenhöhe, so Röhrer.

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