Neue Kompetenzen für Pflegekräfte |
Immer mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen. / © Getty Images/Westend61
Dringend benötigte Pflegekräfte sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehr Kompetenzen bei der Patientenversorgung bekommen. »Pflege kann mehr, als sie bislang darf«, sagte der Minister in Berlin. Das Kabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf.
Die weitere Umsetzung vor der Wahl am 23. Februar 2025 ist aber ungewiss, da die rot-grüne Minderheitsregierung keine eigene Mehrheit im Bundestag hat.
Lauterbach sagte zur Zielsetzung: »Pflegefachkräfte werden in ihrer Arbeit aufgewertet und motiviert, Ärzte entlastet, und Pflegebedürftige erhalten die professionelle Zuwendung, die sie benötigen.« Konkret sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachkräfte neben Ärzten eigenverantwortlich mehr Leistungen erbringen dürfen – etwa beim Versorgen von Wunden, Diabetes und Demenz.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist seit 2021 deutlich gestiegen. Insbesondere zu Hause werden Menschen immer häufiger versorgt. Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts Ende des vergangenen Jahres auf Pflege angewiesen. Damit stieg die Zahl seit Dezember 2021 um mehr als 700.000 Menschen. Die starke Zunahme führten die Statistiker auch auf die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 zurück – seither werden Menschen eher als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.
Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen (86 Prozent oder 4,9 Millionen Menschen) wurden im Dezember 2023 zu Hause versorgt. 3,1 Millionen von ihnen bezogen laut Bundesamt ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,1 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt.
Unter den zu Hause betreuten Pflegebedürftigen sind auch 680.000 Menschen mit dem niedrigsten Pflegegrad 1. 640.000 von ihnen nutzten im Dezember 2023 keine Leistungen von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten. Ob sie weitere Hilfeleistungen in Anspruch nahmen, wird in der Pflegestatistik nicht erfasst.
Ein Siebtel der Pflegebedürftigen (14 Prozent beziehungsweise 800.000 Menschen) wurde nach Angaben der Statistiker in Pflegeheimen vollstationär betreut. Im Vergleich zum Dezember 2021 stieg die Zahl dieser Menschen leicht um 0,8 Prozent. Die Zahl der zu Hause gepflegten Menschen nahm dagegen stark zu um 17 Prozent, ein Plus um 721.000 Pflegebedürftige. Ebenfalls wuchs die Gruppe der Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1, die keine Leistungen ambulanter oder stationärer Einrichtungen nutzten (plus 21 Prozent oder 118.000).
Ein Großteil der Pflegebedürftigen war 65 Jahre und älter (78 Prozent), rund ein Drittel war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit der Gepflegten war demnach weiblich (61 Prozent). Dies sei laut der Statistiker unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein, mit zunehmendem Alter steigt. So seien bei den 70- bis 74-Jährigen rund elf Prozent der Menschen pflegebedürftig gewesen – die Pflegequote für die ab 90-Jährigen betrug allerdings 87 Prozent.
Das Kabinett beschloss außerdem einen Gesetzentwurf für einen Ausbau von Unterstützungsangeboten zur Vorbeugung von Suiziden. Kernpunkte sind der Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention und ein Konzept für eine bundesweite Telefonnummer 113 für Betroffene.
»10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen«, sagte Lauterbach. Nötig sei eine Vernetzung von Beratungsangeboten. »Unser Ziel muss sein, so viele Leben zu retten wie möglich«, sagte der Minister.