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Gematik

Neue Erfolgskriterien für E-Rezept-Rollout festgelegt

Die Testphase des E-Rezepts, die am 31. August endet, hat sich laut Gematik als Erfolg herausgestellt. Fristgerecht soll nun ab September der bundesweite Rollout der elektronischen Verordnung beginnen – allerdings weiterhin stufenweise und abhängig von neuen Erfolgskriterien. Nur die deutschen Apotheken nehmen schon alle E-Rezepte an.
Jennifer Evans
03.08.2022  13:00 Uhr

Das E-Rezept wird ab dem 1. September 2022 überall in Deutschland in der Regelversorgung zum Einsatz kommen. Sowohl Ärzte, Zahnärzte als auch Krankenhäuser im ganzen Land können es nutzen, sofern sie die technischen Voraussetzungen dafür erfüllen. Flächendeckend sind aber ab dem 1. September 2022 auf jeden Fall schon alle Apotheken in Deutschland soweit, elektronische Rezepte anzunehmen. Diese Ergebnisse teilte die Gematik aus der am gestrigen Dienstag stattgefundenen Gesellschafterversammlung mit.

»Die Hard- und Software ist vorhanden, letzte Schulungen finden statt, und somit sind die Apotheken grundsätzlich E-Rezept-ready«, versicherte am heutigen Mittwoch auch der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Thomas Dittrich.

Nach wie vor läuft der weitere Rollout-Plan des E-Rezepts aber vorerst wieder stufenweise ab und ist abermals an Kriterien geknüpft. Für die ersten beiden Test-Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sind der Gematik zufolge drei Erfolgskriterien beschlossen:  Erstens müssen 25 Prozent von der Gesamtzahl aller Rx-Verordnungen zulasten der GKV in jeweils beiden Gebieten als E-Rezepte ausgestellt werden. Die Erhebung erfolgt demnach bezogen auf den Zeitraum des letzten Abrechnungslaufs. Zweitens muss gewährleistet sein, dass die Patienten in diesen beiden Regionen über das E-Rezept informiert sind. Und drittens muss die Fehlerquote sinken. Das heißt: Nicht mehr als 3 Prozent der Patienten dürfen wegen E-Rezept-Fehlern zurück in die Arztpraxen gehen müssen, um sich dort als Ersatz ein Muster-16-Rezept zu holen. »Sobald die Erfolgskriterien in diesen Regionen erreicht wurden, schließt sich die nächste Stufe in noch zu benennenden sechs Regionen an. Schließlich folgen die weiteren, ebenfalls noch ausstehenden Bundesländer«, heißt es von der Gematik.

Friedenspflicht mit den Kassen

Nach Angaben der ABDA haben die Krankenkassen in der gestrigen Gesellschafterversammlung ebenfalls mitgeteilt, bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die betroffenen Arzneimittel übernehmen zu wollen. Jedenfalls gilt diese Friedenspflicht bei Retaxationen so lange, bis der Fachdienst der Gematik eine technische Lösung dafür gefunden hat. Dabei geht es unter anderem etwa um Fälle, in denen der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt.

Muss der Patient mit seinem E-Rezept nämlich erst wieder zurück in die Praxis, gefährdet das aus Sicht der ABDA nicht nur die Versorgung, sondern auch die Akzeptanz des E-Rezepts bei Patienten, Ärzten und Apothekern. »Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv«, betonte Dittrich. Es sei deshalb wichtig, dass die Kassen gerade in der Startphase zusicherten, die Kosten für die verordneten Arzneimittel auch bei technischen Fehlern zu tragen.

Zur Erinnerung: In der Testphase, die Ende August endet, mussten zunächst mindestens 30.000 E-Rezepte erfolgreich den Prozess durchlaufen haben, damit die elektronische Verordnung in ganz Deutschland starten kann. Darauf hatten sich Anfang des Jahres die Gematik-Gesellschafter geeinigt.

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