Neue E-Rezept-Regelungen treten morgen in Kraft |
Melanie Höhn |
28.12.2022 16:00 Uhr |
Ab dem 1. Juli 2023 wird dauerhaft eine zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV zu verhandelnde monatliche TI-Pauschale gelten. / Foto: imago images/Future Image
Anfang Dezember hatte der Bundestag das KHpflEG beschlossen. Damit wird vor allem die Klinikversorgung umgestaltet und die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus neu geregelt mit dem Ziel, dass Pflegekräfte mehr Zeit für ihre Patienten haben. Außerdem soll die Krankenhaustagesbehandlung erleichtert und somit das Pflegepersonal in den Nachtdiensten entlastet werden. Des Weiteren erhalten die Bundesländer für die Unterstützung von Geburtshilfeabteilungen mehr Geld vom Bund – für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils 120 Millionen Euro zur Verfügung. In dem Gesetz enthalten sind aber auch einige für die Apotheken wichtige Punkte im Bereich der Digitalisierung. Beispielsweise geht es um ein Ident-Verfahren in Apotheken und die E-Rezept-Einführung.
Nach umfangreichen Änderungen des Regierungsentwurfs gilt nun ab morgen:
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.