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Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz
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Neue E-Rezept-Regelungen treten morgen in Kraft

Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) wurde am heutigen Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Für Apotheken ist das Gesetz für die Digitalisierung und die E-Rezept-Einführung relevant. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 28.12.2022  16:00 Uhr

Anfang Dezember hatte der Bundestag das KHpflEG beschlossen. Damit wird vor allem die Klinikversorgung umgestaltet und die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus neu geregelt mit dem Ziel, dass Pflegekräfte mehr Zeit für ihre Patienten haben. Außerdem soll die Krankenhaustagesbehandlung erleichtert und somit das Pflegepersonal in den Nachtdiensten entlastet werden. Des Weiteren erhalten die Bundesländer für die Unterstützung von Geburtshilfeabteilungen mehr Geld vom Bund – für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils 120 Millionen Euro zur Verfügung. In dem Gesetz enthalten sind aber auch einige für die Apotheken wichtige Punkte im Bereich der Digitalisierung. Beispielsweise geht es um ein Ident-Verfahren in Apotheken und die E-Rezept-Einführung. 

Nach umfangreichen Änderungen des Regierungsentwurfs gilt nun ab morgen:

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