Pharmazeutische Zeitung online
Tipps bei Inhaberwechsel

Neue Apothekenleitung – was zu beachten ist

Viele Babyboomer gehen bald in den Ruhestand – dies macht sich auch in Apotheken bemerkbar. Ob mit einem Generationswechsel für die Mitarbeitenden alles beim Alten bleibt und wie sich Unsicherheiten vermeiden lassen, erklärt die Apothekengewerkschaft Adexa. 
PZ
21.07.2025  14:06 Uhr

Zumindest theoretisch, so erklärt die Adexa in ihrem Newsletter, bleibe bei einem Inhaberwechsel alles gleich. Laut § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gehen demnach beim Übergang eines Betriebs – also auch einer Apotheke – alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten automatisch auf die neue Inhaberin oder den neuen Inhaber über. Für die Mitarbeitenden solle sich dadurch zunächst nichts ändern – weder Gehalt noch Arbeitszeit oder Urlaubsansprüche.

In der Praxis kann dies aber ganz anders aussehen. »Neue Leitung – neuer Stil« – dies sei gerade in kleineren Betrieben für das Team schnell spürbar. Daher, so rät die Adexa, sollten Mitarbeitende sich vorbereiten, wenn ein Inhaberwechsel ansteht. 

Mündliche Absprachen mit der alten Apothekenleitung sollten etwa schriftlich fixiert werden. Besonders wichtig sei dies bei Arbeitszeitregelungen. »Häufig haben sich über die Jahre Änderungen ergeben – etwa bei der wöchentlichen Stundenanzahl oder den festen Arbeitstagen –, die nie schriftlich dokumentiert wurden«,, heißt es. Bei einem Inhaberwechsel könnten solche informellen Vereinbarungen leicht verloren gehen. Besser sei also, sie vor dem Wechsel aufzuschreiben und von der Apothekenleitung bestätigen zu lassen.

Es kann vertraglich passen, menschlich aber knirschen

Wie die bisherige Zusammenarbeit war, kann die neue Apothekenleitung zunächst nicht beurteilen. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis könne helfen, so die Adexa. »Denn auch wenn der neue Chef oder die neue Chefin die bestehenden Verträge übernimmt, kann es menschlich nicht passen.« Ein Zwischenzeugnis liefere gegebenenfalls eine »solide Grundlage« für spätere Bewerbungen.

Dass für Mitarbeitende mit einem Betriebswechsel ein Kündigungsschutz von einem Jahr einhergeht, sei im Übrigen ein Irrglaube, heißt es weiter. Dies komme nur in speziellen Konstellationen vor. Alle anderen Vertragsbedingungen kann demnach auch die neue Apothekenleitung ändern. Hierzu benötigt sie allerdings das Einverständnis der Mitarbeitenden oder eine Änderungskündigung wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssten. »Die bisherige Betriebszugehörigkeit bleibt dabei vollständig erhalten, inklusive langer Kündigungsfristen.«

Es bestehe zudem die Möglichkeit, den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die neue Apothekenleitung abzulehnen. Der Widerspruch sollte demnach schriftlich binnen eines Monats nach der Ankündigung des Inhaberwechsels passieren – er beinhaltet laut Adexa aber Stolperfallen: »Wer widerspricht, bleibt zwar formal bei der bisherigen Apothekenleitung angestellt – aber nur, solange diese überhaupt noch eine Apotheke betreibt.« Andernfalls drohe eine betriebsbedingte Kündigung. Und: Nach dem Widerspruch zuhause bleiben und weiter Gehalt beziehen, funktioniert laut der Gewerkschaft ebenfalls nicht. Vielmehr bestehe hier eine so genannte Schadensminderungspflicht: »Mitarbeitende müssen sich eine neue Stelle suchen – oder das fiktiv entgangene Einkommen wird vom Anspruch abgezogen.«

Im Zweifel sollten sich Mitarbeitende, die von einem Inhaberwechsel betroffen sind, frühzeitig juristisch beraten lassen, rät die Gewerkschaft. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
ApothekeAdexa

Mehr von Avoxa