Nachspiel für DAT-Anträge |
Alexander Müller |
30.10.2024 13:10 Uhr |
Beim DAT wurden insgesamt 10 Anträge in die Ausschüsse verwiesen. / © PZ/Alois Müller
Vom 9. bis 11. Oktober fand der diesjährige Deutsche Apothekertag (DAT) in München statt. Viel Platz in den Beratungen beanspruchte das schwebende Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Der hoch umstrittene Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht unter anderem vor, dass eine Beratung über einen per Video zugeschalteten Apotheker ausreicht, selbst wenn vor Ort kein Approbierter mehr ist. Das ist Lauterbachs Vorstellung von Telepharmazie.
Die Apothekerschaft wehrt sich gegen dieses Vorhaben. Lauterbachs Vorschlag stelle keine Innovation dar, sondern eine Schwächung des Apothekerberufs, kritisierte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beim DAT. Echte Telepharmazie aus den Apotheken vor Ort gebe es schon längst. Die ABDA möchte eigene Maßstäbe für telepharmazeutische Angebote setzen. An einer progressiven Definition wird noch gefeilt.
Zum DAT hatten die Apothekerkammer Nordrhein und die Landesapothekerkammer Bayern einen gemeinsamen Antrag eingebracht: Implementierung der Telepharmazie unter Wahrung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Demnach werden unter Telepharmazie »alle patient*innenindividuellen Kommunikationsvorgänge im Rahmen pharmazeutischer Leistungen, welche durch entsprechend befugtes und angestelltes Personal der Apotheke auf räumlicher Distanz unter Nutzung synchroner und asynchroner digitaler Kommunikationswege erbracht werden«, verstanden. Der Gesetzgeber soll aufgefordert werden, die Rahmenbedingungen zu definieren.
Weil es auf eine möglichst exakte Definition ankommt und sich andererseits das Gesetzgebungsverfahren zum ApoRG noch hinzieht, soll das Thema Telepharmazie jetzt im Geschäftsführenden Vorstand der ABDA weiter besprochen werden. Die ABDA-Mitgliederversammlung muss der Zuweisung noch zustimmen.
Dasselbe gilt für die anderen neun Anträge, die beim DAT in die Ausschüsse verwiesen wurden. Mit fünf weiteren davon soll sich ebenfalls der Geschäftsführende Vorstand der ABDA befassen:
Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) soll sich mit einem Antrag befassen, in dem es um die Erhöhung der Notdienstgebühr gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geht.
Drei Anträge sollen an den Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) verwiesen werden: