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Ausschussberatung
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Nachspiel für DAT-Anträge

Zentrale Fragen der Apothekerschaft wurden beim Deutschen Apothekertag 2024 in München besprochen – nicht in allen Fällen wurde direkt entscheiden. Insgesamt zehn Anträge wurden zur Beratung in Ausschüsse verwiesen. Diese wurden jetzt vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA vorläufig verteilt.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 30.10.2024  13:10 Uhr

Vom 9. bis 11. Oktober fand der diesjährige Deutsche Apothekertag (DAT) in München statt. Viel Platz in den Beratungen beanspruchte das schwebende Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Der hoch umstrittene Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht unter anderem vor, dass eine Beratung über einen per Video zugeschalteten Apotheker ausreicht, selbst wenn vor Ort kein Approbierter mehr ist. Das ist Lauterbachs Vorstellung von Telepharmazie.

Die Apothekerschaft wehrt sich gegen dieses Vorhaben. Lauterbachs Vorschlag stelle keine Innovation dar, sondern eine Schwächung des Apothekerberufs, kritisierte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beim DAT. Echte Telepharmazie aus den Apotheken vor Ort gebe es schon längst. Die ABDA möchte eigene Maßstäbe für telepharmazeutische Angebote setzen. An einer progressiven Definition wird noch gefeilt.

Zum DAT hatten die Apothekerkammer Nordrhein und die Landesapothekerkammer Bayern einen gemeinsamen Antrag eingebracht: Implementierung der Telepharmazie unter Wahrung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Demnach werden unter Telepharmazie »alle patient*innenindividuellen Kommunikationsvorgänge im Rahmen pharmazeutischer Leistungen, welche durch entsprechend befugtes und angestelltes Personal der Apotheke auf räumlicher Distanz unter Nutzung synchroner und asynchroner digitaler Kommunikationswege erbracht werden«, verstanden. Der Gesetzgeber soll aufgefordert werden, die Rahmenbedingungen zu definieren.

Weil es auf eine möglichst exakte Definition ankommt und sich andererseits das Gesetzgebungsverfahren zum ApoRG noch hinzieht, soll das Thema Telepharmazie jetzt im Geschäftsführenden Vorstand der ABDA weiter besprochen werden. Die ABDA-Mitgliederversammlung muss der Zuweisung noch zustimmen.

Dasselbe gilt für die anderen neun  Anträge, die beim DAT in die Ausschüsse verwiesen wurden. Mit fünf weiteren davon soll sich ebenfalls der Geschäftsführende Vorstand der ABDA befassen:

Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) soll sich mit einem Antrag befassen, in dem es um die Erhöhung der Notdienstgebühr gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geht.

Drei Anträge sollen an den Geschäftsführenden Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) verwiesen werden:

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