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Autonomie vs. Fürsorge 
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»My body, your choice«

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich eine Straftat. Zwar gibt es Ausnahmeregelungen. Das Grundproblem allerdings bleibt, findet die Bundesärztekammer und fordert eine Reform der Gesetzeslage – ein essenzieller Schritt zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter.
Autordpa
AutorPaulina Kamm
Datum 30.05.2025  14:26 Uhr

Der Deutsche Ärztetag hat sich für eine Entkriminalisierung der Abtreibung in Deutschland positioniert. Wie die Bundesärztekammer publizierte, wurde am Donnerstag in Leipzig ein entsprechender Beschluss gefasst. Das »Deutsche Ärzteblatt« und die »Ärzte-Zeitung« hatten zuvor darüber berichtet.

Der Interessenverband plädiert in einem Beschlussantrag dafür, Abtreibungen in der Frühschwangerschaft, also in den ersten zwölf Wochen, außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere soll dennoch bestehen bleiben, obwohl sich laut einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Jahr 2024 78,2 Prozent der Deutschen für eine uneingeschränkte Legalisierung aussprechen. 

Versorgung und Rechtssicherheit stärken

»Das trägt nach unserer Einschätzung dazu bei, die Versorgung der ungewollt Schwangeren sowie die Rechtssicherheit der den Abbruch durchführenden Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Gerade in der Beratungspflicht liegt die Chance, auch das werdende Leben zu schützen», hieß es seitens der Bundesärztekammer.

Politisch ist ein solcher Schritt aktuell nicht geplant und nicht gewollt: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach sich bereits Ende vergangenen Jahres gegen eine Entkriminalisierung aus. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und Grüne dafür stark gemacht, scheiterten allerdings im Bundestag an der nötigen Mehrheit. In einem Entwurf von mehr als 300 Abgeordneten sprachen sie sich dafür aus, dass Schwangerschaftsabbrüche im ersten Trimester außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig – Ausnahmeregeln

Im Strafgesetzbuch-Paragraf 218 steht geschrieben, dass Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich gegen das Gesetz sind. Durch Ausnahmeregeln sind sie zwar innerhalb der ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei, unter der Bedingung, dass die Frau sich einer Beratung unterzieht. Auch wenn etwaige medizinische Gründe bekannt sind oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich, ohne sich strafbar zu machen. Fraglich ist, ob und wie die Frau die Vergewaltigung erst nachweisen muss. 

Gegner von §218 sehen in der bestehenden Regelung eine Kriminalisierung der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten. Sie schaffe unnötige Hürden für den Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung, hieß es im entsprechenden Gesetzentwurf. Diejenigen, die eine Schwangerschaft beenden wollten, würden ebenso stigmatisiert wie Anbietende entsprechender Gesundheitsdienste. 

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