Moraltheologie trifft Pharmazie |
Auch auf EU-Ebene wurden Initiativen diskutiert, ein Recht auf Abtreibung in Grundrechtskataloge aufzunehmen, bislang aber ohne bindenden Erfolg. Einzelne Staaten wie Frankreich und Spanien streben eine Verankerung in ihren nationalen Verfassungen an. In Deutschland sieht der § 218 des Strafgesetzbuches eine Fristenregelung mit Beratungspflicht vor – eine Regelung, die laut dem Referenten »einen Ausgleich zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz« darstelle.
Wie emotional aufgeladen das Thema Schwangerschaftsabbruch ist, zeigte sich in der anschließenden Diskussion des Auditoriums mit dem Referenten, der, so Moderator Professor Dr. Robert Fürst, dabei »auf dem heißen Stuhl« saß. Die Debatte verlief hitzig, ohne dass sich die Diskutanten im Verlauf einander erkennbar annäherten.