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Kommentar
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Mit Ärger ist zu rechnen

Mit den Regeln zur Austauschbarkeit von Biologika in Apotheken, die am 1. April in Kraft treten, haben sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Bundesgesundheitsministerium gegen eine Koalition aus Ärzte- und Apothekerschaft, Patientenvertretern und den Herstellern von Biosimilars durchgesetzt. Es ist eine Machtdemonstration der Krankenkassen.
AutorKontaktTheo Dingermann
Datum 09.03.2026  13:00 Uhr

Pharmazeutisch gut begründete Bedenken hinsichtlich des Austauschs von Fertigarzneimitteln mit biotechnologisch hergestellten Wirkstoffen wurden zugunsten einer finanziellen Entlastung der notorisch klammen Krankenkassen übergangen.

Ein Austausch wäre kein Problem, wenn man nur die Wirkstoffe betrachtet. Allerdings sind Arzneimittel formuliert, und hier wird der Austausch zum Problem – gerade auch bei Biologika. Denn diese befinden sich oft in technisch anspruchsvollen Applikationshilfen, die untereinander, im Gegensatz zu den Wirkstoffen, keineswegs »ähnlich« sind.

Spätestens mit Einführung der ersten kassenspezifischen Rabattverträge und der damit auszulösenden automatischen Substitution in den Apotheken wird es ein Déjà-vu geben. Patienten werden fragend Hilfe in den Apotheken suchen oder ihrem Ärger Luft machen, wenn sie statt des gewohnten Biologikums einen für sie nicht vertrauten Applikator in den Händen halten. Und schlecht informierte Praxen werden verärgert in den Apotheken anrufen und sich über den »eigenmächtigen« Austausch beschweren.

Der Mehraufwand bei der Abgabe von Biologika wird vorhersehbar erheblich. Vergütet wird er – wie leider auch üblich – nicht.

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