Ministerium will Kiffen erlauben und zugleich davor warnen |
Cannabis zu Genusszwecken zu konsumieren, soll demnächst unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Das forciert die Ampelkoalition. Um dem Gesundheitsschutz vor allem von Heranwachsenden gerecht zu werden, soll über Risiken des Konsums aufgeklärt werden. / Foto: Getty Images/
LordHenriVoton
»Wir werden parallel zur Gesetzgebung eine große Kampagne fahren, um auf die Risiken des Cannabis-Konsums hinzuweisen«, sagte der SPD-Politiker der «Rheinischen Post» von diesem Mittwoch. Cannabis schade besonders dem noch wachsenden Gehirn. »Bis zum 25. Lebensjahr wird das Gehirn noch umgebaut. Wer in dieser Altersphase konsumiert, der schadet sich besonders«, sagte Lauterbach. Er wolle »den Cannabis-Konsum bei Jugendlichen zurückdrängen und ihn für die, die konsumieren wollen, sicherer machen«.
Der Gesundheitsminister rechnet nach eigener Aussage damit, dass sich das Bundeskabinett in der kommenden Woche mit dem Gesetzentwurf seines Ministeriums zur Cannabis-Freigabe befassen wird. Es werde »noch kleine Änderungen« geben. Details nannte Lauterbach nicht.
Lauterbach will mit dem Gesetz den Anbau und die Abgabe von Cannabis innerhalb spezieller Vereine, sogenannter Cannabis-Clubs, unter womöglich strengen Regeln erlauben. Zudem sollen Erwachsene 25 Gramm des Rauschmittels besitzen sowie maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen.
Die Cannabis-Clubs waren Thema einer Kleinen Anfrage, die die Unionsfraktion vor Kurzem an die Bundesregierung gestellt hatte. In ihrer Antwort hatte die Bundesregierung betont, Cannabis-Clubs sollten verpflichtet werden, zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beizutragen und ihre Mitglieder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis anzuhalten. Zudem sei geplant, Kinder und Jugendliche verstärkt über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären.
Die zweite Säule, für die im Herbst ein erster Gesetzentwurf erwartet wird, setzt die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 um. Darin enthalten sein soll eine Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell. Demnach soll Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden. Das Modellprojekt soll wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.
Für die Teilnahme an solchen Modellprojekten kommen theoretisch auch Apotheken als Abgabestätte infrage. Die Abgabe zu Genusszwecken stellt für viele Apotheken allerdings einen heilberuflichen Konflikt dar, den sie, seit das Thema erstmals hochkochte, immer wieder artikuliert haben. Zuletzt betonte die ABDA erneut, dass sie die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken »aus fachlichen Gründen« ablehnt. Gegen die Pläne stemmten sich zudem einige Bundesländer. Neben Bayern lehnte auch Nordrhein-Westfalen eine Teilnahme an den Modellprojekten ab.