Ministerium weist Beschwerde gegen Overwiening zurück |
»Seit der versäumten fristgerechten Einreichung ihres Wahlvorschlags im Wahlkreis Arnsberg hat die Liste der »BasisApotheker« keinen Versuch ungenutzt gelassen, andere für ihre Fehler zur Verantwortung zu ziehen, um sich den aus ihren Versäumnissen resultierenden Konsequenzen zu entziehen. Dies reicht von hier vorgetragenen »Beschwerden« sowie einem »Einspruch gegen die Nichtberücksichtigung des Wahlvorschlags« bis zur Einschaltung der Presse und gipfelte in der – wie sich in kürzester Zeit gezeigt hat – völlig unberechtigten Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir weisen jegliche Vorwürfe der Diskriminierung und Willkür entschieden zurück«, sagte AKWL-Hauptgeschäftsführer Walter.
Erfolgreiche Kammerarbeit funktioniere nur in einem konstruktiven Miteinander innerhalb der Spielregeln, die durch das NRW-Heilberufsgesetz und die vom Apothekerparlament beschlossenen Satzungen und Richtlinien vorgegeben sind, so Walter. Öffentliche Beschädigungsversuche der Wahl führten zu Vertrauensverlust – das darf laut Walter nicht sein. »Wenn ich beim Fußball am Tor vorbei geschossen habe, kann ich auch nicht den Spielausgang anfechten und beantragen, dass mir ein Treffer zuerkannt ist, weil der Schuss nur ganz knapp daneben war. Und wenn ich nicht fristgemäß vor Spielbeginn die Mannschaftsaufstellung einreiche, kann ich nicht am Spielbetrieb teilnehmen«, so der Hauptgeschäftsführer. In beiden Fällen würde es aber der Anstand gebieten, die Schuld für eigene Versäumnisse nicht grundlos bei anderen zu suchen.