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Mecklenburg-Vorpommern

Ministerin Drese (SPD) stemmt sich gegen »Apotheke light«

Die Apothekenreformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) treffen auf Länderebene oftmals auf Widerstand – so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere an den »Apotheken light« stößt sich das SPD-geführte Landesgesundheitsministerium, das nun mit der dortigen Apothekerkammer Änderungswünsche formuliert hat.
Cornelia Dölger
29.07.2024  13:30 Uhr

Noch gibt es keinen Kabinettsbeschluss zu den Apothekenreformplänen des BMG. Seit aber der Referentenentwurf öffentlich wurde, haben sich Ministerium und Apothekerkammer in Mecklenburg-Vorpommern zu den Plänen ausgetauscht. In einem gemeinsamen Schreiben, das der PZ vorliegt, fassen Landesgesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) und Kammerpräsident Georg Engel die wichtigsten Punkte zusammen, für die im anstehenden parlamentarischen Verfahren gekämpft werden solle.

Mit der Kritik an den Reformplänen steht Mecklenburg-Vorpommern nicht allein. Auch aus den sozialdemokratisch geführten Landesgesundheitsministerien im Saarland und in Rheinland-Pfalz kommt Unterstützung für die Apothekerverbände.

Die Kritik aus Mecklenburg-Vorpommern zielt insbesondere auf die geplanten »Apotheken ohne Apotheker«, also PTA-Vertretung mit möglicher telepharmazeutischer Beratung durch Approbierte. Diese lehnen Ministerium und Kammer ab. Denn: »Der Betrieb von Apotheken durch PTA ist nicht sachgerecht.« Die PTA-Ausbildung gebe dies nicht her, überdies zählten Apotheker wie PTA zu den Mangelberufen. 

»Die Öffnung und der Betrieb einer Apotheke in Abwesenheit eines Apothekers würde insgesamt eine deutliche Verschlechterung der Versorgungsqualität der Bevölkerung darstellen«, so das Fazit. Besser wäre es Kammer und Ministerium zufolge, neue vertretungsberechtigte Berufsbilder zu entwickeln, zum Beispiel analog der ehemaligen Pharmazieingenieure.

Salomonisch ist die Formulierung zum Apothekenhonorar. Dies solle auf einen Betrag angehoben werden, »der allen Interessen gerecht wird«. Zudem solle es regelmäßig an die allgemeine Preissteigerung angepasst werden. Der variable Honoraranteil, der laut den BMG-Plänen von derzeit drei schrittwiese auf zwei Prozent gesenkt werden soll, dürfe hingegen nicht angerührt werden, um die Versorgung mit Hochpreisen nicht noch weiter zu verschlechtern.

Regionale Besonderheiten beim Notdienst beachten

Mit Blick auf die Reform der Notfallversorgung sollten Doppelstrukturen verhindert werden, heißt es weiter. Ansonsten werde die ohnehin prekäre Personallage zusätzlich strapaziert. Die Länder sollten zudem Mitspracherecht bei der regionalen Ausgestaltung der Notdienste bekommen. In Mecklenburg-Vorpommern etwa hätten sich die Teildienste bewährt. Bei der Reform des Nacht- und Notdienstsystems seien zudem Übergangsfristen vorzusehen. Vor gut zwei Wochen hatte das Kabinett die Reform beschlossen.

»Mit durchschnittlich mehr als 70 Quadratkilometern versorgt eine einzelne Apotheke in Mecklenburg-Vorpommern Flächen, die in anderen Bundesländern von mehreren Apotheken abgedeckt werden«, so Marco Bubnick, Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Für diese regionale Besonderheit müssten wirtschaftlich tragbare Lösungen gefunden werden.

Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass die Testinfrastruktur in Apotheken erweitert werden solle und dass Betäubungsmittel im Kommissionierer gelagert werden dürften. Unnötige Bürokratie sei abzubauen.

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