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Arzneimittelpreisverordnung
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Ministerien stimmen sich zu Apothekenfixum ab

Ob auf Dauer das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zuständig wird oder das Apothekenfixum beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bleibt, ist unklar. Zur Umsetzung der Honorarerhöhung seien die Ressorts in enger Abstimmung, heißt es.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 12.05.2025  14:45 Uhr

Hin und her ging es zuletzt mit der Zuständigkeit fürs Apothekenfixum – auch nach mehreren Versuchen  gelang es der Ampel nicht, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Schlepptau eines Gesetzes vom Bundeswirtschafts- ins Bundesgesundheitsministerium (BMG) umzuziehen. Am Ende beerdigte das Ampel-Aus etliche Gesetze aus dem Gesundheitsbereich, womit auch für die AMPreisV erstmal alles beim Alten  blieb.

Nun gibt es eine neue Regierung und ein neu zugeschnittenes Bundeswirtschaftsministerium, das sich zuvorderst um Energiethemen kümmern wird. Vor allem aber gibt es einen neuen Koalitionsvertrag, der ein höheres Apothekenfixum verspricht. Womit sich die Frage nach der Umsetzung und damit erneut nach der Zuständigkeit aufdrängt.

Wie Letzteres angegangen werden soll, dürfte auf der internen Vorhabenliste der neuen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht ganz oben stehen. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums betonte auf PZ-Anfrage, dass man die Pläne »gesamthaft« betrachten und entsprechend umsetzen müsse.

Keine Details zu Zeitplänen

Federführend für die Regulierung der Apotheken und der Arzneimittelversorgung sei das BMG. Das Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber für die AMPreisV und das BMG würden »die Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages« eng abstimmen. Details zu Zeitplänen nannte der Sprecher nicht. 

In ihrem Koalitionsvertrag sehen Union und SPD eine Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro vor. Zudem sollen Landapotheken besonders gefördert werden. Künftig sollen Kassen und Apotheken das Honorar selbst verhandeln.

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