Mindestlohn: Großhandel sieht sich unter Druck |
Der Phagro stellte heute auf, welche Zusatzbelastungen sich durch den steigenden Mindestlohn für die Mitgliedsunternehmen ergeben. / © Phoenix Gruppe
Die Mindestlohnkommission hatte im Juni eine Erhöhung in mehreren Schritten beschlossen. Der Phagro stellt heute in einer Mitteilung auf, welche Zusatzbelastungen sich dadurch für die Mitgliedsunternehmen ergeben. Laut einer Mitgliederbefragung erwartet der Pharmagroßhandel durch die Erhöhungen Zusatzbelastungen von 44 Millionen Euro bis 2027.
Zum 1. Januar 2025 sind die Kosten laut der Befragung bereits um 7,2 Millionen Euro gestiegen. Die geplante Erhöhung zum Jahresbeginn 2026 auf 13,90 Euro werde zusätzlich 22 Millionen Euro kosten. Wenn sich der Mindestlohn im darauffolgenden Jahr auf 14,60 Euro erhöhe, kämen weitere 14,6 Millionen Euro hinzu.
Die 15.500 Beschäftigten des Pharmagroßhandels erhielten eine tarifliche Bezahlung, vor allem bei ausgelagerten Tätigkeiten werde aber vielfach Mindestlohn bezahlt, Grund seien die nötigen Kosteneinsparungen der Unternehmen. Hier sei das Ende des Möglichen erreicht, heißt es in der Mitteilung. »Die Rationalisierungspotentiale sind ausgereizt.« Seit Jahren werde der Großhandel strukturell unterfinanziert.
Mit der geplanten Apothekenreform dürfe daher keine weitere Belastung für den Großhandel einhergehen, heißt es. Damit dürften die Pläne der Koalition gemeint sein, die Skonto-Deckelung wieder aufzuheben. Die gesetzliche Großhandelsvergütung müsse schnellstmöglich überprüft und die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) angepasst werden. »Dabei müssen die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Jahre, etwa für Energie, Personal oder Fremdkapital, sowie jetzt schon absehbare Mehrkosten wie die Mindestlohnerhöhung berücksichtigt werden«, betonen die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner.
Während die Apotheken auf eine Rücknahme der Skonto-Deckelung drängen, die sich übrigens unkompliziert und ohne Gesetzesverfahren umsetzen ließe, lehnt der Großhandel diese freilich ab. Zuletzt machte der Verband eigene Lösungsvorschläge. Demnach sollen nur »echte« Skonti bei tatsächlich vorfristiger Zahlung gelten, zudem müsse das Refinanzierungsniveau berücksichtigt werden.