Metamizol nicht ohne ärztlichen Rat einnehmen |
Laura Rudolph |
20.04.2023 15:00 Uhr |
Metamizol-haltige Arzneimittel sind verschreibungspflichtig und zur Behandlung starker Schmerzen wie etwa Kolik- oder Tumorschmerzen zugelassen. / Foto: Getty Images/ PeopleImages
Die Agranulozytose ist eine sehr seltene, aber potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkung des verschreibungspflichtigen Schmerzmittels Metamizol, auf die die AkdÄ anlässlich eines Fallberichts aufmerksam macht: Ein bisher gesunder 37-Jähriger hatte aufgrund von Rückenschmerzen eigenmächtig für einige Tage Metamizol angewendet. Kurz darauf stellte er sich mit Halsschmerzen und starken Schluckbeschwerden in einer HNO-Klinik vor, wo eine stark erniedrigte Anzahl an Leukozyten (200/µl) sowie ein Abszess im Rachenbereich festgestellt wurde. Später entwickelte er einen septischen Schock.
Der Patient hatte eine Agranulozytose mit typischen Symptomen entwickelt. Dazu zählen ein schweres Krankheitsgefühl mit Fieber und Schüttelfrost, Schleimhautnekrosen im Bereich des Rachens und der Gaumenmandeln einschließlich Halsschmerzen sowie Entzündungen der Mundschleimhaut.
Wie die Metamizol-assoziierte Agranulozytose zustande kommt, ist nicht abschließend geklärt. Diskutiert wird unter anderem ein immunologischer Prozess, bei dem ein reaktiver Metamizol-Metabolit an neutrophile Granulozyten bindet, wodurch Antikörper gegen diese gebildet und eine T-Zell-Immunantwort induziert werden. Unter der Annahme, dass dieser Pathomechanismus zugrunde liegt, ist eine Agranulozytose ein bis zwei Wochen nach Beginn der Metamizol-Einnahme zu erwarten. Es wurden jedoch bereits häufig Eintritte nach wenigen Tagen dokumentiert; hier wird eine frühere Sensibilisierung vermutet.
Patienten, die Metamizol erhalten, sollten über die Symptome einer Agranulozytose aufgeklärt werden, so die AkdÄ. Treten Warnzeichen auf, ist die Einnahme sofort zu beenden und ein Arzt aufzusuchen. Wer ein Rezept für ein Metamizol-haltiges Arzneimittel erhält, sollte dieses nur für den akuten Verordnungsgrund verwenden und nicht zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig erneut einnehmen oder Arzneimittelreste an Dritte weitergeben, warnt die AkdÄ.
In diesem Zusammenhang erinnert die Ärztekommission auch daran, dass Metamizol ausschließlich zur Behandlung starker Schmerzen zugelassen ist, darunter akute Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Kolik- und Tumorschmerzen sowie sonstige Schmerzen, sofern andere Schmerzmittel nicht geeignet sind. Für die Behandlung leichter bis mäßiger Schmerzen wie etwa Zahn-, Kopf- oder Rückenschmerzen ist Metamizol dagegen nicht indiziert.