In Deutschland zählt Metamizol immer noch zu den häufig verordneten Schmerzmitteln, obwohl ein zurückhaltender Einsatz empfohlen wird. Das spricht dafür, dass es verschreibungspflichtig bleiben soll. / © Getty Images/The Good Brigade
Bei seiner gestrigen halbjährlichen Sitzung hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht dieses Mal nur über einen einzigen Antrag zu entscheiden: Die Entlassung von Metamizol zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht. Das Expertengremium, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist, stimmte einstimmig dagegen. Mehr Informationen sind dem Kurzprotokoll nicht zu entnehmen.
Man kann also über die Gründe nur spekulieren, doch dürfte eine sehr seltene, aber sehr gefährliche Nebenwirkung mitverantwortlich sein: die Agranulozytose, zu der es bereits mehrere Rote-Hand-Briefe gab. Sie kann unabhängig von der Dosis auftreten, und zwar zu jedem Zeitpunkt der Behandlung. Patienten sollen bei der Verschreibung und Abgabe explizit auf mögliche Anzeichen einer Agranulozytose hingewiesen werden. Dazu gehören Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen und schmerzhafte Schleimhautveränderungen, insbesondere im Mund, in der Nase, im Rachen oder im Genital- oder Analbereich.
Metamizol (auch bekannt als Novaminsulfon) ist bereits seit 1922 unter dem Originalnamen Novalgin® auf dem Markt. Es kommt bei akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen zum Einsatz, bei Tumorschmerzen und bei sonstigen akuten oder chronischen starken Schmerzen, soweit andere therapeutische Maßnahmen nicht indiziert sind. Zum Anwendungsgebiet zählen aufgrund der spasmolytischen Eigenschaften auch Koliken. Wegen seiner antipyretischen Wirkung ist Metamizol auch eine Option bei hohem Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Nicht selten wird Patienten unter Blutgerinnungshemmern statt eines NSAR Metamizol verordnet.