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DAPI-Zahl des Monats

Metamizol bleibt im Trend

Das Schmerzmittel Metamizol gilt aufgrund seltener, aber schwerer Nebenwirkungen in der Regel nicht als Mittel der Wahl. Trotzdem wird es immer häufiger verschrieben. Die Anzahl der abgegebenen Packungen stieg in den vergangenen zehn Jahren um 79 Prozent.
Daniela Hüttemann
01.12.2023  07:00 Uhr

Während die Apotheken nach Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Jahr 2013 noch rund 17,3 Millionen Packungen Metamizol (Novaminsulfon, Novalgin® und Generika) an gesetzlich Krankenversicherte abgaben, waren es zehn Jahre später 31,0 Millionen Packungen – ein Plus von 79 Prozent. Laut DAPI stieg damit die Zahl der definierten Tagesdosen (Defined Daily Doses, DDD) pro 1000 GKV-Versicherte pro Tag (DDD per 1000 Inhabitants per Day, DID) von 6,1 auf 10,0 (ein Plus von 64 Prozent).

Wie das DAPI in seiner Zahl des Monats mit Bezug auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angibt, haben auch die Meldungen zu Nebenwirkungen zwischen 2010 und 2020 zugenommen. Das berichteten BfArM-Mitarbeitende vor gut einem Jahr im »Bulletin für Arzneimittelsicherheit«.

Allein 2020 wurden 65 Verdachtsfälle einer Agranulozytose gemeldet, davon vier tödliche. Eine weitere schwere, wenn auch seltene Nebenwirkung sind arzneimittelbedingte Leberschäden (DILI) durch Metamizol, zu denen es im selben Jahr elf Fallberichte gab. »Die Verordnungszahlen von Metamizol sind trotz der bekannten Risiken hoch und steigen weiterhin kontinuierlich an«, konstatierte vor einem Jahr bereits das BfArM. Dass dieser Trend sich fortsetzt, belegt die aktuelle DAPI-Auswertung.

Metamizol nur bei bestimmten, schweren Schmerzen

Das BfArM weist immer wieder darauf hin, dass die zugelassenen Indikationen, Gegenanzeigen, Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise zu Metamizol zu beachten sind. Es soll nie in Eigenregie eingenommen werden, falls noch Bestände im Haus sind, sondern nur auf ärztlichen Rat.

Zugelassene Anwendungsgebiete sind: akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Koliken, Tumorschmerzen und sonstige akute oder chronische starke Schmerzen, soweit andere therapeutische Maßnahmen nicht indiziert sind; außerdem hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht.

Leichte bis mittelstarke Schmerzen dürfen nicht mit Metamizol behandelt werden. In einigen Ländern wie den USA, Großbritannien und Schweden ist Metamizol nicht mehr zugelassen.

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